E-Scooter-Unfall mit dem Auto: Wer haftet?
Der E-Scooter gilt als Kraftfahrzeug. Beim Unfall mit dem Auto richtet sich die Haftung nach Verursachungsanteil, nicht nach der Fahrzeuggröße.
Ein E-Scooter zählt nach § 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) als Kraftfahrzeug. Kollidiert er mit einem Auto, gilt deshalb nicht das Haftungsrecht für Fußgänger oder Radfahrer, sondern dieselbe Kraftfahrzeug-Haftung wie bei zwei Autos: § 7 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die Quotelung nach § 17 StVG. Wer die Kosten trägt, hängt vom Unfallhergang ab, nicht davon, wer das größere Fahrzeug gefahren hat.
Ist der E-Scooter rechtlich ein Kraftfahrzeug?
§ 1 Absatz 1 eKFV definiert Elektrokleinstfahrzeuge als Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 und nicht mehr als 20 km/h. Diese Einordnung ist der Ausgangspunkt für die gesamte Haftungsfrage: Sie schließt aus, dass ein E-Scooter-Unfall wie ein Fußgängerunfall behandelt wird, bei dem der Autofahrer als Betreiber der größeren Gefahrenquelle regelmäßig die Hauptlast trägt. Zwei Kraftfahrzeuge stehen sich stattdessen rechtlich auf Augenhöhe gegenüber.
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs ist nach § 3 eKFV berechtigt, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Einen Führerschein verlangt die Verordnung nicht. Das ändert an der Haftung nach einem Unfall nichts, denn § 7 StVG knüpft an den Betrieb des Kraftfahrzeugs an, nicht an eine Fahrerlaubnis.
Wer haftet bei einem E-Scooter-Unfall mit dem Auto?
Nach § 17 Absatz 1 StVG hängt die Haftung zwischen den beteiligten Kraftfahrzeughaltern davon ab, in welchem Umfang jede Seite den Unfall verursacht hat. Fährt der E-Scooter bei Rot über eine Kreuzung oder wechselt er ohne Schulterblick die Fahrspur, trägt er den überwiegenden Anteil. Übersieht der Autofahrer beim Abbiegen den auf dem Radweg herannahenden E-Scooter, kehrt sich die Quote um. In vielen Fällen bleibt eine Mitverursachung auf beiden Seiten übrig, etwa 70 zu 30 oder 50 zu 50, weil weder StVG noch StVO einen automatischen Vorrang für das eine oder das andere Fahrzeug vorsehen.
Diese Quote wirkt sich unmittelbar auf Ihr Auto aus. Trägt der E-Scooter-Fahrer 100 Prozent Mitschuld, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die vollständigen Reparaturkosten, die Wertminderung und den Nutzungsausfall an Ihrem Fahrzeug. Bei einer geteilten Quote erhalten Sie nur den entsprechenden Anteil von der gegnerischen Seite; den Rest trägt bei bestehender Vollkaskoversicherung diese, sonst bleiben Sie darauf sitzen.
Wer zahlt: Versicherung des E-Scooters oder der eigenen Vollkasko?
Jedes im Straßenverkehr betriebene Elektrokleinstfahrzeug muss nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 eKFV eine gültige Versicherungsplakette nach § 56 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) tragen. Diese Plakette, jährlich neu und farblich wechselnd, weist eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach, die im Schadenfall genauso einspringt wie die Haftpflicht eines Autos. Fotografieren Sie die Plakette direkt nach dem Unfall: Der aufgedruckte Code identifiziert den Versicherer und ist bei einem beschädigten oder abgefahrenen E-Scooter oft die einzige verlässliche Spur zur Regulierung.
Bei Leih-E-Scootern von Anbietern wie Tier, Bolt oder Voi ist in der Regel der Anbieter Halter im Sinne von § 7 StVG; dessen Kfz-Haftpflicht deckt die Versicherungsplakette am Fahrzeug ab. Der Nutzer haftet daneben persönlich, wenn er den Unfall durch eigenes Fehlverhalten verursacht hat (§ 823 Absatz 1 BGB), etwa durch überhöhte Geschwindigkeit oder Missachtung der Vorfahrt. Für Ihren eigenen Schaden am Auto ändert diese Unterscheidung wenig: Ansprechpartner bleibt die Versicherung, die auf der Plakette vermerkt ist.
Ohne gültige Plakette fahren einzelne E-Scooter dennoch, meist private Fahrzeuge mit abgelaufener oder nie erworbener Versicherung. Nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) kann der Ersatzanspruch in diesem Fall gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen gerichtet werden. Repaircheck übernimmt für Sie die Klärung, welcher Weg im konkreten Fall greift.
Wo dürfen E-Scooter fahren, und was bedeutet ein Verstoß für die Haftung?
§ 10 Absatz 1 eKFV schreibt vor, dass Elektrokleinstfahrzeuge innerorts nur auf baulich angelegten Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen oder Radfahrstreifen fahren dürfen. Existiert kein solcher Weg, ist die Fahrbahn zulässig. Auf dem reinen Gehweg ist das Fahren nicht erlaubt. Kommt es zum Zusammenstoß, während der E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs war, wertet die Regulierung das regelmäßig als Verstoß gegen eine dem Schutz anderer dienende Vorschrift und erhöht den Haftungsanteil des E-Scooter-Fahrers innerhalb der Quote nach § 17 StVG entsprechend.
Umgekehrt gilt: Ein Auto, das beim Rechtsabbiegen den Radweg kreuzt, muss nach den allgemeinen Grundregeln des § 1 StVO auf den dortigen Verkehr besondere Rücksicht nehmen. Ein übersehener E-Scooter auf dem regulär genutzten Radweg verschiebt die Quote in die andere Richtung.
Was tun direkt nach dem Unfall?
- Beide Fahrzeuge, sofern möglich, aus dem fließenden Verkehr bringen und die Unfallstelle sichern.
- Die Versicherungsplakette des E-Scooters fotografieren, dazu Fahrgestell- oder Seriennummer, falls sichtbar.
- Namen, Anschrift und Kontaktdaten des E-Scooter-Fahrers notieren, bei Leihscootern zusätzlich den Anbieter und die Fahrzeugnummer aus der App.
- Die Polizei rufen, wenn Personen verletzt wurden, die Schuldfrage strittig ist oder der E-Scooter-Fahrer keine Angaben machen will.
- Den Hergang zusätzlich im europäischen Unfallbericht festhalten, auch wenn Ihr Unfallgegner kein Auto fährt; das Formular funktioniert für jedes Kraftfahrzeug.
Was, wenn der E-Scooter-Fahrer flüchtet?
E-Scooter tragen kein amtliches Kennzeichen, mit dem sich der Fahrer im Nachhinein zweifelsfrei ermitteln lässt. Entfernt sich der Fahrer nach dem Zusammenstoß, ohne Angaben zu machen, ist das rechtlich derselbe Vorgang wie bei einem Autofahrer, der Fahrerflucht begeht. Wie Sie in diesem Fall vorgehen und wer den Schaden an Ihrem Auto übernimmt, erklärt der Ratgeber Auto angefahren und Fahrerflucht.
Ablauf: vom E-Scooter-Unfall zum Gutachten für Ihr Auto
Unabhängig von der Haftungsquote braucht die gegnerische Versicherung eine belastbare Grundlage, um Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall an Ihrem Auto zu regulieren. Beauftragen Sie deshalb einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, bevor die Reparatur beginnt. Der Ablauf folgt den fünf Schritten, die für jedes Kfz-Gutachten gelten, von der Schadensmeldung über die Besichtigung bis zur Zustellung des fertigen Gutachtens an Sie und die Versicherung des E-Scooters. Steht die Haftungsquote noch nicht fest, dokumentiert das Gutachten die Schadenshöhe unabhängig davon; die Aufteilung zwischen den Versicherungen klärt sich in der Regulierung im Anschluss.
Häufige Fragen
Braucht ein E-Scooter ein Kennzeichen wie ein Auto?
Nein. Elektrokleinstfahrzeuge tragen keine amtlichen Kennzeichen. Sie führen eine Versicherungsplakette nach § 56 FZV, die jährlich wechselt und den zuständigen Haftpflichtversicherer über einen aufgedruckten Code ausweist.
Zahlt bei einem E-Scooter-Unfall automatisch die Haftpflicht des Autos?
Nein. Beide Fahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des StVG. Die Haftung richtet sich nach § 17 Absatz 1 StVG danach, wer den Unfall in welchem Umfang verursacht hat, nicht nach der Fahrzeuggröße.
Was, wenn der E-Scooter nicht versichert war?
Fehlt eine gültige Versicherungsplakette, kann der Ersatzanspruch nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 PflVG gegen den Entschädigungsfonds für Schäden aus Fahrzeugunfällen gerichtet werden. Repaircheck prüft im Einzelfall, welcher Regulierungsweg für Ihren Schaden greift.
Ändert sich die Haftung, wenn der E-Scooter auf dem Gehweg fuhr?
Ja. § 10 Absatz 1 eKFV erlaubt E-Scootern innerorts nur Radwege oder, wenn keiner vorhanden ist, die Fahrbahn. Ein Gehweg-Verstoß erhöht in der Regulierung regelmäßig den Haftungsanteil des E-Scooter-Fahrers.
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