Ablauf eines Kfz-Gutachtens: Die 5 Schritte
Ein Kfz-Gutachten läuft in fünf Schritten ab: Meldung, Besichtigung, Fotodokumentation, Kalkulation, Zustellung. So lange dauert es, das steht drin.
Ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall durchläuft fünf feste Schritte: Schadenmeldung und Terminvereinbarung, Besichtigung des Fahrzeugs, Fotodokumentation, Kalkulation der Kosten und zuletzt die Zustellung des fertigen Dokuments. Bei Repaircheck liegen zwischen der ersten Online-Meldung und dem fertigen Gutachten in der Regel 24 bis 48 Stunden.
Die 5 Schritte eines Kfz-Gutachtens im Überblick
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Schaden melden | Online-Formular ausfüllen, erste Fotos hochladen | wenige Minuten |
| 2. Besichtigung | Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug vor Ort | 45–60 Minuten |
| 3. Fotodokumentation | Schaden wird lückenlos fotografisch erfasst | Teil der Besichtigung |
| 4. Kalkulation | Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert werden berechnet | im Anschluss an die Besichtigung |
| 5. Zustellung | Fertiges Gutachten geht an Sie und ggf. die Versicherung | 24–48 Stunden nach der Besichtigung |
Schritt 1: Schaden melden und Gutachter beauftragen
Der Ablauf beginnt mit der Schadenmeldung über ein Online-Formular, in dem Sie den Unfall kurz beschreiben und erste Fotos des Schadens hochladen. Aus diesen Angaben erstellt Repaircheck innerhalb von rund 5 Minuten eine erste Online-Einschätzung, die zeigt, ob ein vollständiges Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist. Ob überhaupt ein Gutachten notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ausreicht, hängt vor allem von der Schadenshöhe ab. Im Anschluss vermittelt Repaircheck einen unabhängigen Sachverständigen in Ihrer Nähe und vereinbart einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung.
Schritt 2: Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort
Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug entweder bei Ihnen vor Ort, in einer Werkstatt oder wahlweise per Foto-Upload, wenn eine Vor-Ort-Besichtigung nicht notwendig ist. Die Begutachtung selbst dauert üblicherweise 45 bis 60 Minuten. Dabei prüft der Gutachter den unmittelbar sichtbaren Schaden ebenso wie mögliche Folgeschäden an Fahrwerk, Karosserie oder Elektronik, die bei einer reinen Werkstattschätzung leicht übersehen werden.
Schritt 3: Fotodokumentation und Schadensaufnahme
Während der Besichtigung dokumentiert der Sachverständige den Schaden lückenlos in Fotos: aus mehreren Winkeln, in Nahaufnahme und im Gesamtkontext des Fahrzeugs. Diese Fotodokumentation ist später ein zentraler Bestandteil des Gutachtens, weil sie den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Begutachtung nachvollziehbar belegt, unabhängig davon, ob die Reparatur Wochen später erfolgt oder gar nicht stattfindet. Zusätzlich hält der Gutachter die Fahrzeugdaten fest: Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung und Vorschäden, soweit diese für die Bewertung relevant sind.
Schritt 4: Kalkulation der Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert
Nach der Besichtigung berechnet der Sachverständige die einzelnen Positionen des Gutachtens. Dazu zählen die voraussichtlichen Reparaturkosten nach Ersatzteil- und Lohnkalkulation, siehe auch Reparaturkosten beim Auto für typische Preisspannen, sowie die merkantile Wertminderung, die eigenständig neben den Reparaturkosten erstattet wird und im Ratgeber Wertminderung nach einem Unfall genauer erklärt ist. Bei absehbarem Totalschaden ermittelt der Gutachter zusätzlich Wiederbeschaffungswert und Restwert, die Berechnung dazu steht im Ratgeber Wiederbeschaffungswert berechnen. Diese Kalkulation ist der aufwändigste Teil des gesamten Ablaufs und braucht deshalb den größten Zeitanteil zwischen Besichtigung und Zustellung.
Schritt 5: Fertigstellung und Zustellung des Gutachtens
Sobald die Kalkulation steht, fasst der Sachverständige alle Positionen im fertigen Gutachten zusammen und stellt es Ihnen als PDF zu. In der Regel liegt das fertige Dokument 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Auf Wunsch übermittelt Repaircheck das Gutachten direkt an die zuständige Versicherung und übernimmt die weitere Korrespondenz, sodass Sie sich nicht selbst um die Weiterleitung kümmern müssen.
Was steht in einem fertigen Kfz-Gutachten
Ein vollständiges Kfz-Gutachten enthält:
- Eine detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotodokumentation
- Die kalkulierten Reparaturkosten nach Ersatzteilen und Arbeitszeit
- Die merkantile Wertminderung, sofern zutreffend
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei drohendem Totalschaden
- Die voraussichtliche Reparaturdauer
- Angaben zu Fahrzeugdaten und Vorschäden
Diese Struktur ist branchenüblich und macht das Gutachten zu einem eigenständigen Beweisdokument, das sich von einer reinen Werkstattschätzung deutlich unterscheidet.
Wer erkennt das Kfz-Gutachten an
Ein von einem unabhängigen, geprüften Sachverständigen erstelltes Gutachten wird von Werkstätten, Versicherungen und im Streitfall auch vor Gericht als Beweismittel anerkannt. Entscheidend ist dabei die Unabhängigkeit des Gutachters: Ein Gutachten, das im Auftrag der gegnerischen Versicherung erstellt wurde, vertritt in erster Linie deren Interessen. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen selbst wählen, ein unabhängiges Kfz-Gutachten bei Haftpflichtschäden bleibt dabei für Geschädigte in der Regel kostenlos*.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der gesamte Ablauf eines Kfz-Gutachtens?
Von der Schadenmeldung bis zur Besichtigung vergehen in der Regel bis zu 24 Stunden, die Begutachtung selbst dauert 45 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt anschließend meist 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor.
Muss ich für die Besichtigung selbst vor Ort sein?
Nein, notwendig ist das nicht. Der Sachverständige kann das Fahrzeug bei Ihnen, in einer Werkstatt oder in bestimmten Fällen anhand von hochgeladenen Fotos begutachten.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens, für Sie als Geschädigten entstehen dabei in der Regel keine Kosten. Bei einem selbst verschuldeten Schaden übernimmt gegebenenfalls die eigene Kaskoversicherung die Kosten.
Kann ich mein Fahrzeug schon reparieren lassen, bevor das Gutachten fertig ist?
Grundsätzlich ja, empfehlenswert ist das aber nicht. Wird das Fahrzeug vor der Begutachtung repariert oder verändert, kann der Sachverständige den Schaden nicht mehr vollständig dokumentieren, was spätere Ansprüche gegenüber der Versicherung erschwert.
Erkennt die Versicherung ein selbst beauftragtes Gutachten an?
In der Regel ja. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie als Geschädigter den Sachverständigen frei wählen, ein unabhängiges Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung dann üblicherweise akzeptiert.
Was passiert, wenn die Versicherung Positionen aus dem Gutachten kürzt?
Dann kommt in der Regel ein sogenannter Prüfbericht mit den beanstandeten Positionen. Wie dieser Prüfbericht aufgebaut ist und wie Sie darauf reagieren, erklärt der Ratgeber Versicherung kürzt das Gutachten.
Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen kostenfrei.
Repaircheck wickelt Ihren Unfallschaden komplett ab. Lehnen Sie sich zurück.
- Unabhängiges Gutachten organisieren
- Kommunikation mit der Versicherung
- 100% kostenfrei für Geschädigte