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Recht

Schadensregulierung nach Unfall: Dauer

Wie lange die Schadensregulierung nach einem Unfall dauert, was § 14 VVG zur Fälligkeit sagt und wann eine Abschlagszahlung möglich ist.

Schadensregulierung nach Unfall: Dauer
Repaircheck Team 2026-08-30 6 Min Lesezeit

Eine feste gesetzliche Frist von Tagen oder Wochen für die Schadensregulierung gibt es nicht. Fällig wird die Zahlung der Versicherung erst, wenn ihre Erhebungen zur Feststellung des Unfalls und der Schadenhöhe abgeschlossen sind (§ 14 Abs. 1 VVG). Bleibt das länger als einen Monat nach der Schadenmeldung offen, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG).

In der Praxis entscheidet vor allem eines über die Dauer: wie schnell ein belastbares Gutachten vorliegt und wie eindeutig die Schuldfrage geklärt ist. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten von Repaircheck liegt in der Regel 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung vor. Wie lange die Versicherung danach für die Auszahlung braucht, hängt von ihrer eigenen Prüfung ab.

Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall in der Praxis?

Bei eindeutiger Haftpflicht und vollständig eingereichten Unterlagen zahlen die meisten Versicherer innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Ist die Schuldfrage strittig oder verlangt die Versicherung eine eigene Nachrechnung durch einen Prüfdienstleister, zieht sich die Regulierung häufig über mehrere Monate.

Drei Faktoren beschleunigen die Bearbeitung erfahrungsgemäß am stärksten: ein Gutachten, das Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall in einem Dokument bündelt, eine schriftliche Schadenmeldung mit allen Kontaktdaten und dem amtlichen Kennzeichen des Unfallgegners sowie eine eindeutige Haftungslage aus dem Unfallbericht. Fehlt eine dieser Angaben, fordert die Versicherung sie nach, was die Frist des § 14 Abs. 1 VVG erst später beginnen lässt.

Ab wann ist die Zahlung der Versicherung fällig? (§ 14 VVG)

Als Geschädigter machen Sie Ihren Anspruch in der Regel nicht gegen den Unfallgegner selbst geltend, sondern direkt gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Möglich ist das über den Direktanspruch nach § 115 Abs. 1 VVG, der für Pflichtversicherungen wie die Kfz-Haftpflicht gilt. Für diesen Anspruch wird die Fälligkeitsregelung des § 14 VVG entsprechend angewendet.

§ 14 Abs. 1 VVG knüpft die Fälligkeit an das Ende der “zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen”. Eine Zahl in Tagen nennt das Gesetz bewusst nicht, weil sich der nötige Prüfaufwand von Fall zu Fall unterscheidet. Eine Ausnahme setzt § 14 Abs. 2 VVG: Sind die Erhebungen einen Monat nach der Schadenmeldung nicht abgeschlossen, können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den die Versicherung voraussichtlich mindestens zu zahlen hat. Diese Monatsfrist läuft nicht, solange die Verzögerung an fehlenden Angaben Ihrerseits liegt.

Was die Dauer der Schadensregulierung beeinflusst

  • Eindeutigkeit der Schuldfrage. Bei einem Auffahrunfall mit klarer Haftung entscheidet die Versicherung meist zügig. Bei Teilschuld oder widersprüchlichen Unfallberichten schaltet sie häufig einen eigenen Sachbearbeiter für die Haftungsprüfung ein.
  • Vollständigkeit der Unterlagen. Gutachten, ausgefüllter Unfallbericht und gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen sollten zusammen eingereicht werden, damit die Monatsfrist aus § 14 Abs. 2 VVG mit einem einzigen, vollständigen Vorgang beginnt.
  • Ein Prüfbericht der Versicherung. Rechnet die Versicherung das Gutachten nach und kürzt einzelne Positionen, verzögert sich die Auszahlung um die Zeit, die für die Klärung des Kürzungsschreibens nötig ist. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Beitrag Kürzungen der Versicherung.
  • Totalschaden statt Reparaturschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden braucht die Versicherung zusätzlich Zeit für die Prüfung des Restwertangebots. Wie lange die Suche nach einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug selbst dauert, behandelt der Beitrag Wiederbeschaffungsdauer.

Ablauf von der Unfallmeldung bis zur Auszahlung

Der Ablauf eines Kfz-Gutachtens bildet den ersten Teil der Regulierung. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Abschnitt gesetzlich befristet ist und welcher von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Versicherung abhängt.

SchrittWas passiertTypische Dauer
SchadenmeldungOnline-Formular mit ersten Fotos, automatische Ersteinschätzungrund 5 Minuten
Termin mit dem SachverständigenRepaircheck vermittelt einen unabhängigen Gutachter vor Ortbis zu 24 Stunden
BegutachtungFotodokumentation und Schadenaufnahme am Fahrzeug45 bis 60 Minuten
Gutachten fertiggestelltSchriftliches Gutachten mit allen Ansprüchen24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
Einreichung bei der VersicherungGutachten und Unterlagen gehen an die gegnerische Versicherungdirekt im Anschluss
Erhebungen der VersicherungPrüfung von Haftung und Schadenhöhegesetzlich nicht befristet (§ 14 Abs. 1 VVG)
Abschlagszahlung möglichWenn die Erhebungen noch nicht abgeschlossen sindab einem Monat nach Schadenmeldung (§ 14 Abs. 2 VVG)
Vollständige AuszahlungÜberweisung des restlichen Betragsnach Abschluss der Erhebungen

Was tun, wenn die Versicherung zu lange braucht?

Setzen Sie der Versicherung schriftlich eine angemessene Frist, etwa zwei Wochen, und fordern Sie sie zur Zahlung auf. Reagiert sie darauf nicht, kommt sie durch diese Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu (§ 288 Abs. 1 BGB); eine Vereinbarung, die diesen Anspruch ausschließt, wäre nach § 14 Abs. 3 VVG ohnehin unwirksam.

Bleibt die Versicherung auch nach der Mahnung untätig oder begründet sie die Verzögerung nicht nachvollziehbar, ist der Zeitpunkt für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gekommen, der den Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzt. Den praktischen Ablauf der Auszahlung selbst, von der Mitteilung an die Versicherung bis zum Geldeingang, beschreibt So lassen Sie sich den Unfallschaden auszahlen.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Schadensregulierung?

Nein, keine feste Frist in Tagen. § 14 Abs. 1 VVG macht die Fälligkeit von der Beendigung der notwendigen Erhebungen abhängig. Eine Ausnahme ist die Abschlagszahlung nach § 14 Abs. 2 VVG, die Sie verlangen können, wenn diese Erhebungen einen Monat nach der Schadenmeldung nicht abgeschlossen sind.

Wie lange dauert es vom Gutachten bis zur Auszahlung?

Das hängt von der Prüfung der Versicherung ab. Bei eindeutiger Haftung und vollständigen Unterlagen zahlen die meisten Versicherer innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des Gutachtens. Bei strittiger Schuldfrage oder einem Prüfbericht kann sich die Auszahlung über mehrere Monate hinziehen.

Was ist eine Abschlagszahlung und wann steht sie mir zu?

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung in Höhe des Betrags, den die Versicherung voraussichtlich mindestens schuldet. Sie steht Ihnen nach § 14 Abs. 2 VVG zu, sobald die Erhebungen der Versicherung einen Monat nach der Schadenmeldung noch nicht abgeschlossen sind.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Setzen Sie schriftlich eine Frist von etwa zwei Wochen. Reagiert die Versicherung danach nicht, befindet sie sich durch die Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Bleibt sie weiter untätig, hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der Durchsetzung.

Verzögert ein Kürzungsschreiben der Versicherung die Auszahlung?

Ja. Ein Prüfbericht, der einzelne Positionen des Gutachtens kürzt, verzögert die vollständige Auszahlung um die Zeit, die für die Klärung des Widerspruchs nötig ist. Der unstrittige Teil des Anspruchs muss davon unabhängig ausgezahlt werden.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Egal ob Termin oder Schadenmeldung, wir kümmern uns um Gutachten, Versicherung und Ihre Ansprüche.

* bei Kostendeckung durch die Versicherung