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Wildunfall: Was tun und wer zahlt

Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkasko die Reparatur, wenn Sie das Tier berühren oder ausweichen. Ablauf, Kosten und Wildunfallbescheinigung.

Wildunfall: Was tun und wer zahlt
Repaircheck Team 2026-08-28 6 Min Lesezeit

Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkaskoversicherung die Reparatur, sofern das Fahrzeug ein Tier aus der Gruppe des Haarwilds berührt oder deswegen ausweicht. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kollidiert ein Auto in Deutschland rund 280.000 Mal pro Jahr mit einem Reh, Wildschwein oder einem anderen Wildtier, mit einem deutlichen Anstieg im Herbst zur Paarungs- und Jagdzeit.

Was tun direkt nach dem Wildunfall?

Bremsen Sie kontrolliert ab, ohne das Lenkrad zu reißen. Ein hartes Ausweichmanöver bei hoher Geschwindigkeit endet häufiger im Schleudern oder im Gegenverkehr als der Zusammenstoß selbst. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck und ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Ein verletztes Tier fassen Sie nicht an: Ein angeschlagenes Wildschwein oder Reh reagiert auf Schmerz und Schreck unberechenbar, und ein Tritt oder Biss kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Rufen Sie anschließend die Polizei. Sie sichert die Unfallstelle mit, verständigt bei Bedarf den zuständigen Jagdpächter und stellt Ihnen eine Wildunfallbescheinigung aus, die Sie später bei Ihrer Versicherung einreichen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wildunfall?

Ein Wildunfall zählt zu den klassischen Teilkasko-Leistungen, sofern das Fahrzeug mit sogenanntem Haarwild zusammenstößt, also mit Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Ein Zusammenstoß mit einem Vogel oder einem Haustier fällt bei den meisten Standardtarifen nicht darunter; einzelne Allgefahren-Tarife decken das inzwischen zusätzlich ab. Ersetzt wird auch ein Schaden, der beim Ausweichen vor einem größeren Tier wie einem Wildschwein entsteht, selbst ohne direkte Berührung, sofern Sie den Ausweichgrund glaubhaft machen können. Trifft das Fahrzeug ein bereits totes Tier auf der Fahrbahn, gilt das ebenfalls als Wildunfall im Sinne der Teilkaskobedingungen. Steht das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes dagegen still, etwa weil ein Wildschwein gegen den geparkten Wagen läuft, lehnen die meisten Versicherer die Regulierung als Wildunfall ab.

Was kostet die Reparatur nach einem Wildunfall?

Die Kosten hängen vor allem davon ab, welche Bauteile beim Aufprall getroffen werden:

SchadensausmaßMerkmaleKosten
LeichtStoßstange verkratzt oder leicht eingedrückt300–800 €
MittelStoßstange, Scheinwerfer und Kühlergrill beschädigt800–2.500 €
SchwerMotorhaube, Kühler und Karosserie verformt, ggf. Airbagauslösung2.500–6.000 €, in Einzelfällen mehr

Diese Spannen gelten für die reine Reparatur ohne Selbstbeteiligung, die in Teilkasko-Tarifen üblicherweise zwischen 300 € und 500 € liegt. Bei sichtbaren Verformungen an Kühler, Scheinwerferträger oder Karosserie lohnt sich ein unabhängiges Gutachten für Ihren Wildschaden, weil verdeckte Schäden am Kühlsystem oder an der Sensorik für Fahrassistenzsysteme oft erst bei der Demontage sichtbar werden.

Wildunfallbescheinigung: Wozu sie dient und wer sie ausstellt

Ohne Wildunfallbescheinigung wird die Regulierung schwierig, weil die Versicherung sonst nur Ihre eigene Schilderung des Hergangs hat. Die Bescheinigung stellt in der Regel die Polizei aus, die den Unfallort besichtigt und Ort, Zeit und Tierart dokumentiert; in ländlichen Regionen übernimmt das teils auch der zuständige Jagdpächter oder das Forstamt. Fotografieren Sie zusätzlich den Schaden am Fahrzeug, die Unfallstelle und, sofern gefahrlos möglich, das Tier, bevor die Polizei eintrifft. Diese Bilder ergänzen die Bescheinigung und helfen dem Sachverständigen später, den Schaden eindeutig dem Unfallhergang zuzuordnen.

Wildunfall und Wertminderung: Was passiert bei schweren Schäden?

Bei kleineren Blechschäden bleibt die Reparatur meist deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert und lohnt sich ohne Weiteres. Werden durch den Aufprall der Kühler, der Rahmen oder mehrere tragende Teile beschädigt, kann die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein. Ob in diesem Fall ein Totalschaden vorliegt und wie die Auszahlung dann abläuft, hängt vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ab, das der Sachverständige im Gutachten gegenüberstellt.

Ablauf: Vom Wildunfall zum Kfz-Gutachten

Sobald die Wildunfallbescheinigung vorliegt, melden Sie den Schaden Ihrer Teilkaskoversicherung und lassen das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten, bevor eine Werkstatt mit der Reparatur beginnt. Der Gutachter dokumentiert sichtbare und verdeckte Schäden, ordnet sie dem Wildunfall zu und kalkuliert die Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben. Der weitere Ablauf orientiert sich an den fünf Standardschritten eines Kfz-Gutachtens: Terminvereinbarung, Besichtigung vor Ort, Kalkulation, Fertigstellung und Zustellung an Sie und Ihre Versicherung.

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall auch ohne direkten Zusammenstoß?

Ja, wenn Sie einem größeren Tier wie einem Wildschwein glaubhaft ausgewichen sind und der Schaden dadurch entstanden ist. Bei kleineren Tieren wie einem Hasen verlangen viele Versicherer dagegen einen tatsächlichen Zusammenstoß.

Muss ich nach einem Wildunfall immer die Polizei rufen?

Eine bundesweit einheitliche Pflicht gibt es nicht, in mehreren Bundesländern besteht jedoch eine Meldepflicht gegenüber der Polizei oder dem Jagdpächter. Unabhängig davon erleichtert die Wildunfallbescheinigung der Polizei die Regulierung erheblich, weil sie den Hergang unabhängig bestätigt.

Wird die Schadenfreiheitsklasse durch einen Wildunfall zurückgestuft?

Nein, die Teilkaskoregulierung wirkt sich bei den meisten Tarifen nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus, da diese ausschließlich an die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung gekoppelt ist. Prüfen Sie dennoch die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.

Was mache ich mit dem toten Tier auf der Fahrbahn?

Bewegen Sie das Tier nicht selbst von der Straße und nehmen Sie es nicht mit. Wildtiere unterliegen dem Jagdrecht des zuständigen Jagdpächters, der über den Verbleib entscheidet; die Polizei verständigt ihn in der Regel direkt.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Egal ob Termin oder Schadenmeldung, wir kümmern uns um Gutachten, Versicherung und Ihre Ansprüche.

* bei Kostendeckung durch die Versicherung