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Fahrzeug
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Geld statt Reparatur?
Auszahlung maximieren!

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren lassen. Mit der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten direkt ausgezahlt und entscheiden selbst, was Sie damit machen. Kostenlos für Geschädigte.

95 Google Bewertungen
  • 100% kostenlos für Geschädigte
  • Kein Reparaturzwang. Sie entscheiden.
  • Unabhängig & professionell
100% kostenlos für Geschädigte
>100 Standorte deutschlandweit
5 Min. zur Erstmeldung
Vor-Ort Besichtigung möglich
>25.000 kalkulierte KFZ-Gutachten & Kostenvoranschläge
25 Jahre Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden
5 Min. zur Ersteinschätzung
100+ Standorte für Vor-Ort-Besichtigungen
★★★★★
4.9/5
Top Partner aus ganz Deutschland
★★★★★
4.8/5
100% Fokus auf Kundenzufriedenheit
★★★★★
4.9/5
Rückmeldung innerhalb von 24h

Das sind ALLES 100% echte Bewertungen von echten Kunden.

Schnell & Einfach

So funktioniert die fiktive Abrechnung

In vier Schritten zur Auszahlung – schnell, einfach und kostenlos für Geschädigte.

1

Schaden melden

Melden Sie Ihren Unfall online und laden Sie Fotos des Schadens hoch. Wir bearbeiten Ihre Anfrage unmittelbar und kostenfrei.

Kostenlos & unverbindlich
2

Gutachten erstellen

Ein unabhängiger Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug und dokumentiert den Schaden sowie die Reparaturkosten verbindlich und professionell.

Grundlage der Auszahlung
3

Unterlagen einreichen

Wir leiten das Gutachten an die Versicherung weiter und übernehmen die gesamte Kommunikation. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wir übernehmen
4

Auszahlung erhalten

Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten direkt an Sie aus. Was Sie damit machen – ob Reparatur, Verkauf oder Behalten – entscheiden Sie allein.

Sie entscheiden
Unsere Leistungen

Welche Gutachten wir erstellen

Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.

Kundenbewertungen

Was unsere Kunden sagen

Über 95 echte Google-Bewertungen — 5,0 von 5 Sternen.

M
Michael B.
★★★★★

"Nach meinem Unfall war ich komplett überfordert. Repaircheck hat alles übernommen — vom Gutachten bis zur Kommunikation mit der Versicherung. Absolut empfehlenswert!"

S
Sandra K.
★★★★★

"Innerhalb von 5 Minuten hatte ich eine erste Schadensschätzung. Der gesamte Prozess war unkompliziert und kostenlos. Toller Service!"

T
Thomas W.
★★★★★

"Sehr professionelle Abwicklung. Der Sachverständige war pünktlich, kompetent und das Gutachten wurde schnell bei der Versicherung eingereicht. 5 Sterne!"

A
Anna L.
★★★★★

"Ich war skeptisch, ob das wirklich kostenlos ist. Es war wirklich kostenlos! Die Versicherung des Unfallgegners hat alles bezahlt. Danke Repaircheck!"

R
Robert M.
★★★★★

"Schnell, zuverlässig und kompetent. Besonders gut: Man wird über jeden Schritt informiert und muss sich um nichts kümmern. Absolut weiterempfehlenswert."

J
Julia F.
★★★★★

"Das Online-Formular war super einfach ausgefüllt. Fotos hochgeladen, kurz beschrieben — fertig. Rückmeldung noch am selben Tag. Sehr zu empfehlen!"

Alle Details zur fiktiven Abrechnung finden Sie in unserem Ratgeber: Fiktive Abrechnung

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung

Was ist fiktive Abrechnung?

Fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie sich die Reparaturkosten als Geldbetrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Versicherung zahlt die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten direkt an Sie aus.

Wann ist fiktive Abrechnung sinnvoll?

Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn der Schaden klein ist und Sie das Fahrzeug günstig selbst oder in einer günstigeren Werkstatt reparieren lassen. Den Differenzbetrag dürfen Sie behalten. Auch wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder den Schaden vorerst stehen lassen möchten, kann die fiktive Abrechnung eine sinnvolle Option sein.

Bekomme ich Netto oder Brutto ausgezahlt?

Bei der fiktiven Abrechnung werden Ihnen die Netto-Reparaturkosten erstattet – also ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren ließen (konkrete Abrechnung).

Kann ich fiktiv abrechnen und trotzdem Wertminderung fordern?

Ja. Wertminderung und fiktive Abrechnung schließen sich nicht aus. Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Marktwert verloren hat, können Sie zusätzlich zur fiktiven Abrechnung die merkantile Wertminderung geltend machen. Ein professionelles Gutachten beziffert beide Posten.

Brauche ich ein Gutachten für die fiktive Abrechnung?

Ja, ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist die notwendige Grundlage für die fiktive Abrechnung. Es dokumentiert den Schaden und die Reparaturkosten verbindlich. Ohne Gutachten kann die Versicherung die Schadenshöhe eigenmächtig festsetzen – meist zu Ihrem Nachteil.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall können die Gutachterkosten unter Umständen über die gegnerische Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir beraten Sie unverbindlich dazu.

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Jetzt Auszahlung sichern – kostenlos für Geschädigte

Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für Ihre Auszahlung. Melden Sie Ihren Schaden jetzt online – in 5 Minuten, ohne Aufwand für Sie.

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