Fiktive Abrechnung nach Unfall
Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen. Erfahren Sie, wie Sie den Schaden fiktiv abrechnen können.
Nach einem Unfall haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchzuführen. Das nennt sich fiktive Abrechnung.
Was ist die fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung verzichten Sie auf die Reparatur und lassen sich stattdessen den Schadensbetrag von der Versicherung auszahlen.
Ihre Optionen nach einem Unfall:
- Konkrete Abrechnung: Reparatur durchführen und Rechnung einreichen
- Fiktive Abrechnung: Auszahlung ohne Reparatur
- Totalschaden-Abrechnung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Vorteile der fiktiven Abrechnung
- Freie Verwendung des Geldes
- Keine Werkstattbindung
- Fahrzeug kann trotz Schaden weitergefahren werden
- Option auf spätere Reparatur bleibt offen
- Schnellere Auszahlung
Was wird bei fiktiver Abrechnung gezahlt?
Sie erhalten:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten | Netto (ohne MwSt.) |
| Wertminderung | Vollständig |
| Unkostenpauschale | 25-30 € |
Sie erhalten NICHT:
- Mehrwertsteuer auf Reparaturkosten
- Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten
Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird erst bei tatsächlicher Reparatur erstattet. Sie können diese nachfordern, wenn Sie später reparieren lassen.
Voraussetzungen
Die fiktive Abrechnung ist möglich, wenn:
- Der Reparaturaufwand den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt
- Kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Das Fahrzeug noch verkehrssicher ist
Rechenbeispiel
Schaden laut Gutachten:
- Netto-Reparaturkosten: 3.500 €
- Mehrwertsteuer (19%): 665 €
- Brutto-Reparaturkosten: 4.165 €
- Wertminderung: 800 €
Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie:
- Netto-Reparaturkosten: 3.500 €
- Wertminderung: 800 €
- Unkostenpauschale: 25 €
- Gesamt: 4.325 €
Die Mehrwertsteuer von 665 € können Sie nachfordern, sobald Sie eine Reparatur durchführen lassen.
Die 130%-Grenze
Liegt der Reparaturaufwand zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswertes, können Sie trotzdem fiktiv abrechnen - jedoch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
- Reparaturkosten: 12.000 € (120%)
- Maximale Auszahlung: 10.000 € (minus Restwert)
Häufige Fragen
Kann ich das Geld behalten und nicht reparieren?
Ja! Sie können frei entscheiden, was Sie mit dem Geld machen. Es gibt keine Reparaturpflicht.
Muss ich das Auto dann mit Schaden verkaufen?
Nein. Sie können das Fahrzeug:
- Mit Schaden weiterfahren
- Später selbst/günstiger reparieren
- So verkaufen (Schaden muss angegeben werden)
Verliere ich Ansprüche durch fiktive Abrechnung?
Nein, aber:
- Die MwSt. wird erst bei Reparatur erstattet
- Nutzungsausfall entfällt
- Nachträgliche Änderungen sind schwieriger
Kann ich später doch reparieren lassen?
Ja! Wenn Sie später reparieren lassen:
- Mehrwertsteuer nachfordern
- Bei höheren tatsächlichen Kosten: Nachforderung möglich (innerhalb der Verjährung)
Wann ist fiktive Abrechnung sinnvoll?
Empfehlenswert bei:
- Älteren Fahrzeugen
- Geplanter Fahrzeugwechsel
- Kleineren optischen Schäden
- Günstiger Eigenreparatur
Weniger sinnvoll bei:
- Neuwagen (Reparatur sinnvoller)
- Sicherheitsrelevanten Schäden
- Wenn Mietwagen benötigt wird
Wichtig: Das Gutachten
Für eine fiktive Abrechnung benötigen Sie ein KFZ-Gutachten. Es dokumentiert:
- Die Netto-Reparaturkosten (Basis für Auszahlung)
- Den Wiederbeschaffungswert
- Die Wertminderung
- Die Verkehrssicherheit
Fazit
Die fiktive Abrechnung ist eine flexible Option, die Ihnen volle Kontrolle über die Verwendung des Schadensersatzes gibt. Sie erhalten zwar nicht die Mehrwertsteuer, behalten aber Ihre Freiheit. Wichtig ist ein aussagekräftiges Gutachten als Basis für die Abrechnung.
Fragen zur fiktiven Abrechnung? Wir beraten Sie kostenlos und erstellen Ihr Gutachten als Grundlage für die Schadensregulierung.