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Ratgeber

Kostenvoranschlag nach Unfall – Online & kostenlos

Nach einem Unfall schnell einen Kostenvoranschlag erhalten. Wann reicht ein KV und ab wann brauchen Sie ein Gutachten?

Kostenvoranschlag nach Unfall – Online & kostenlos
Repaircheck Team 2026-02-21 4 Min Lesezeit

Nach einem Autounfall brauchen Sie eine professionelle Schadensbewertung, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Doch was ist der richtige Weg — ein Kostenvoranschlag oder ein vollständiges Gutachten?

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag (KV) ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, die von einer Werkstatt oder einem Sachverständigen erstellt wird. Er enthält:

  • Auflistung der beschädigten Bauteile
  • Geschätzte Arbeitsstunden
  • Materialkosten (Ersatzteile, Lack)
  • Gesamtkosten der Reparatur (netto und brutto)

Im Gegensatz zum Gutachten dokumentiert der Kostenvoranschlag nur die Reparaturkosten — weitere Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall werden nicht berücksichtigt.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Die entscheidende Frage: Ab wann lohnt sich ein vollständiges Gutachten? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab:

Bagatellschaden (unter 750 EUR)

Bei kleinen Schäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Die Kosten für ein Gutachten wären unverhältnismäßig.

  • Kostenvoranschlag von der Werkstatt erstellen lassen
  • Direkt bei der gegnerischen Versicherung einreichen
  • Reparatur oder fiktive Abrechnung möglich

Schaden über 750 EUR

Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 EUR haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein vollständiges Gutachten — und die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen.

Ein Gutachten ist dem Kostenvoranschlag deutlich überlegen:

KostenvoranschlagGutachten
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Wiederbeschaffungswert
Restwert
FotodokumentationTeilweise
ProfessionalitätGeringHoch
Kosten für Geschädigte0 EUR0 EUR

Wichtig: Viele Geschädigte verzichten auf ein Gutachten und lassen nur einen Kostenvoranschlag erstellen. Damit verschenken sie oft mehrere hundert Euro an Wertminderung und Nutzungsausfall.

Kostenvoranschlag online erstellen lassen

Sie können Ihren Kostenvoranschlag auch online anfordern. Der Ablauf bei Repaircheck:

  1. Schaden melden: Fotos des Schadens hochladen und Angaben zum Unfall machen.
  2. Einschätzung erhalten: Wir prüfen anhand der Fotos, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten sinnvoller ist.
  3. Gutachter vor Ort: Bei Bedarf kommt ein Sachverständiger zu Ihnen — innerhalb von 24 Stunden.
  4. Dokument erhalten: Sie erhalten Ihren Kostenvoranschlag oder Ihr Gutachten zur Vorlage bei der Versicherung.

Wer zahlt den Kostenvoranschlag?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung:

  • Den Kostenvoranschlag (sofern Sie keinen Gutachter beauftragen)
  • Das vollständige Gutachten (bei Schäden über ca. 750 EUR)
  • Beide Dokumente sind für Sie als Geschädigten kostenlos

Die Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Der Schädiger muss den Zustand wiederherstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Dazu gehört auch die professionelle Schadensdokumentation.

Häufige Fehler beim Kostenvoranschlag

Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

  • Nur Werkstatt-KV holen: Die Werkstatt hat ein Interesse daran, den Auftrag zu bekommen. Ein unabhängiger Sachverständiger bewertet objektiver.
  • Versicherungs-KV akzeptieren: Manche Versicherungen schicken einen eigenen Sachverständigen. Dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.
  • Voreilig reparieren: Lassen Sie den Schaden erst dokumentieren, bevor Sie reparieren. Sonst können Sie Ansprüche wie Wertminderung nur schwer durchsetzen.
  • Auf Gutachten verzichten: Bei Schäden über 750 EUR verschenken Sie Geld, wenn Sie nur einen KV erstellen lassen.

Fiktive Abrechnung mit Kostenvoranschlag

Sie können den Schaden auch auf Basis des Kostenvoranschlags fiktiv abrechnen — also den Nettobetrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Allerdings: Bei einem Gutachten stehen Ihnen zusätzliche Ansprüche zu. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur fiktiven Abrechnung.

Fazit

Ein Kostenvoranschlag ist bei kleinen Schäden unter 750 EUR ausreichend. Bei größeren Schäden sollten Sie immer ein vollständiges Gutachten erstellen lassen — es kostet Sie bei unverschuldetem Unfall nichts und sichert Ihnen deutlich höhere Ansprüche.

Unfall gehabt? Melden Sie jetzt Ihren Schaden — wir prüfen kostenlos, ob ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten sinnvoller ist.

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