Wertminderung nach Unfall
Auch nach perfekter Reparatur verliert Ihr Fahrzeug an Wert. Dieser merkantile Minderwert steht Ihnen als Entschädigung zu – wir helfen Ihnen, ihn durchzusetzen.
Jetzt Wertminderung sichern* bei Kostendeckung durch die Versicherung
Was ist der merkantile Minderwert?
Nach einem Unfall hat Ihr Fahrzeug eine „Unfallhistorie" – auch wenn es perfekt repariert wurde. Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger. Dieser Wertverlust ist der merkantile Minderwert, und die gegnerische Versicherung muss ihn erstatten.
- Anspruch auf Wertminderung bei Fremdverschulden
- Berechnung durch unabhängigen Sachverständigen
- Durchsetzung gegenüber der Versicherung
- Auch bei fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur)
- Typisch 5–15% des Fahrzeugwerts
Wann steht Ihnen Wertminderung zu?
Diese Kriterien erhöhen Ihren Anspruch auf merkantilen Minderwert
Fahrzeugalter
Ideal unter 5 Jahre – aber auch bei älteren Fahrzeugen möglich, je nach Zustand und Laufleistung.
Laufleistung
Ideal unter 100.000 km. Je niedriger die Laufleistung, desto höher fällt die Wertminderung aus.
Schadensart
Erheblicher Schaden (nicht nur Kratzer oder Dellen). Strukturschäden führen zu höherer Wertminderung.
Fremdverschulden
Der Unfall darf nicht selbst verschuldet sein. Die Wertminderung wird von der gegnerischen Versicherung gezahlt.
So viel Wertminderung könnte Ihnen zustehen
Beispiel: BMW 3er Touring
Diesen Betrag hätten viele Geschädigte ohne Gutachten verloren!
Mehr über die Berechnung und Ihre Rechte erfahren Sie in unserem Ratgeber: Wertminderung nach Unfall
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Bereit loszulegen?
Jetzt kostenlos startenHäufige Fragen zur Wertminderung
Alles Wichtige zum merkantilen Minderwert nach einem Unfall
Wann habe ich Anspruch auf Wertminderung?
Sie haben Anspruch auf Wertminderung, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, Ihr Fahrzeug nicht zu alt ist (ideal unter 5 Jahre) und der Schaden erheblich war. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Anspruch bestehen – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Die Wertminderung wird durch einen unabhängigen Sachverständigen nach anerkannten Methoden berechnet. Typische Verfahren sind die Halbgewachs-Methode und die marktrelevante Bewertung. Die Höhe liegt typischerweise bei 5–15% des Fahrzeugwerts.
Zahlt die Versicherung die Wertminderung automatisch?
Nein. Die Wertminderung muss im Gutachten dokumentiert und aktiv bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden. Ohne Gutachten versuchen Versicherungen häufig, die Wertminderung gar nicht oder zu niedrig auszuzahlen.
Bekomme ich Wertminderung auch ohne Reparatur?
Ja. Auch bei fiktiver Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur) steht Ihnen die Wertminderung zu. Sie können beides parallel geltend machen: die Reparaturkosten und die Wertminderung.