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Totalschaden?
Vollen Wert sichern!

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich reparierbar ist, entscheidet der Wiederbeschaffungswert über Ihre Entschädigung. Unser Gutachten stellt den realen Marktwert fest, damit die Versicherung fair zahlt.

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  • 100% kostenlos* für Geschädigte
  • Marktwert unabhängig ermitteln lassen
  • Restwert schützen – mehr Entschädigung

* bei Kostendeckung durch die Versicherung

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Schnell & Einfach

So sichern Sie Ihren Wiederbeschaffungswert

In vier einfachen Schritten zum Gutachten – kostenlos und ohne Aufwand für Sie.

1

Schaden melden

Füllen Sie unser Online-Formular aus und laden Sie Fotos des Fahrzeugs hoch. In nur 5 Minuten erledigt.

Kostenlos* & unverbindlich
2

Situation prüfen

Wir prüfen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Abrechnungsoption für Sie am vorteilhaftesten ist.

Schnelle Rückmeldung
3

Gutachten erstellen

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den aktuellen Wiederbeschaffungswert und dokumentiert den Restwert nach Marktlage.

Kostenlos* für Geschädigte
4

Versicherung zahlt

Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und setzen Ihre volle Entschädigung durch – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Rundum-sorglos-Service
Unsere Leistungen

Welche Gutachten wir erstellen

Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.

Kundenbewertungen

Was unsere Kunden sagen

Über 95 echte Google-Bewertungen — 5,0 von 5 Sternen.

M
Michael B.
★★★★★

"Nach meinem Unfall war ich komplett überfordert. Repaircheck hat alles übernommen — vom Gutachten bis zur Kommunikation mit der Versicherung. Absolut empfehlenswert!"

S
Sandra K.
★★★★★

"Innerhalb von 5 Minuten hatte ich eine erste Schadensschätzung. Der gesamte Prozess war unkompliziert und kostenlos*. Toller Service!"

T
Thomas W.
★★★★★

"Sehr professionelle Abwicklung. Der Sachverständige war pünktlich, kompetent und das Gutachten wurde schnell bei der Versicherung eingereicht. 5 Sterne!"

A
Anna L.
★★★★★

"Ich war skeptisch, ob das wirklich kostenlos* ist. Es war wirklich kostenlos*! Die Versicherung des Unfallgegners hat alles bezahlt. Danke Repaircheck!"

R
Robert M.
★★★★★

"Schnell, zuverlässig und kompetent. Besonders gut: Man wird über jeden Schritt informiert und muss sich um nichts kümmern. Absolut weiterempfehlenswert."

J
Julia F.
★★★★★

"Das Online-Formular war super einfach ausgefüllt. Fotos hochgeladen, kurz beschrieben — fertig. Rückmeldung noch am selben Tag. Sehr zu empfehlen!"

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen – gleicher Typ, gleiches Alter, gleiche Ausstattung und gleicher Zustand. Er wird von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt.

Wann spielt der Wiederbeschaffungswert eine Rolle?

Der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Er bildet dann die Grundlage für die Entschädigung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Auch bei Kaskoschäden (Diebstahl, Naturereignisse) ist er maßgeblich.

Wie unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein Ersatzfahrzeug kosten würde. Der Restwert hingegen ist der aktuelle Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung die Differenz: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Darf ich den Restwert selbst verhandeln?

Ja. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keine bestimmten Restwert-Ankäufer vorschreiben. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug selbst zu verkaufen und dabei einen höheren Preis zu erzielen – was Ihren Gesamtschaden reduziert. Ein Sachverständigengutachten sichert einen realistischen Restwertansatz.

Was kostet das Gutachten zur Feststellung des Wiederbeschaffungswerts?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie vollständig kostenlos*. Die Kosten des Sachverständigen trägt nach §249 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie gehen keinerlei finanzielles Risiko ein.

Kann ich trotz Totalschaden weiterfahren?

Ja. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen (sog. 130%-Regelung) und Sie das Fahrzeug reparieren lassen und mindestens 6 Monate weiternutzen, kann die volle Reparaturkostenerstattung beansprucht werden. Ein Gutachten klärt, welche Option für Sie günstiger ist.

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Unser Sachverständiger ermittelt den realen Marktwert Ihres Fahrzeugs – kostenlos und unverbindlich. Mit einem professionellen Gutachten sind Sie bestmöglich aufgestellt.

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