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Totalschaden?
Vollen Wert sichern!

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich reparierbar ist, entscheidet der Wiederbeschaffungswert über Ihre Entschädigung. Unser Gutachten stellt den realen Marktwert fest, damit die Versicherung fair zahlt.

120 Google Bewertungen
Jetzt kostenlos starten In 5 Minuten erledigt
  • 100% kostenlos* für Geschädigte
  • Marktwert unabhängig ermitteln lassen
  • Restwert schützen – mehr Entschädigung

* bei Kostendeckung durch die Versicherung

Fahrzeugwert marktbasiert
100% kostenlos* für Geschädigte
5 Min. zur Ersteinschätzung
130% Regelung prüfen lassen
5,0/5 120 Google-Bewertungen
>25.000 kalkulierte KFZ-Gutachten & Kostenvoranschläge
25 Jahre Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden
5 Min. bis zur ersten Schadensmeldung
100+ Standorte für Vor-Ort-Besichtigungen

Das loben unsere Kunden

63%
loben die Schnelligkeit
35%
loben die Kompetenz
29%
loben den unkomplizierten Ablauf

Ausgewertet: 99 Bewertungen mit Text von insgesamt 120 Google-Bewertungen unseres KFZ-Sachverständigenbüros. Stand 11.09.2026.

Schnell & Einfach

So sichern Sie Ihren Wiederbeschaffungswert

In vier einfachen Schritten zum Gutachten – kostenlos und ohne Aufwand für Sie.

1

Schaden melden

Füllen Sie unser Online-Formular aus und laden Sie Fotos des Fahrzeugs hoch. In nur 5 Minuten erledigt.

Kostenlos* & unverbindlich
2

Situation prüfen

Wir prüfen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Abrechnungsoption für Sie am vorteilhaftesten ist.

Schnelle Rückmeldung
3

Gutachten erstellen

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den aktuellen Wiederbeschaffungswert und dokumentiert den Restwert nach Marktlage.

Kostenlos* für Geschädigte
4

Versicherung zahlt

Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und setzen Ihre volle Entschädigung durch – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Rundum-sorglos-Service
Unsere Leistungen

Welche Gutachten wir erstellen

Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.

Kundenbewertungen

Was unsere Kunden sagen

Über 120 echte Google-Bewertungen, 5,0 von 5 Sternen.

G
Gezim Neimi
★★★★★

"Sehr professionell und zuverlässig! Das Gutachten wurde sehr schnell erstellt und war absolut genau. Ich bin mit dem gesamten Ablauf und dem Service von Herrn Fertig sehr zufrieden – kann ich nur weiterempfehlen!"

I
Ilber Asani
★★★★★

"Ich bin sehr zufrieden mit dem Service! Das Gutachten wurde extrem schnell erstellt und mir professionell erklärt. Die Kommunikation war immer freundlich, klar und sehr hilfsbereit. Besonders schätze ich, dass das gesamte Verfahren mit der Versicherung direkt übernommen wurde – das hat mir viel Zeit und Stress erspart. Absolut empfehlenswert!"

L
Laura Vany
★★★★★

"Ein sehr professioneller kompetenter Gutachter, sind sehr zuverlässig , sehr schnelle und flexible Terminvereinbarung und eine gute Kommunikation mir wurde bei einem unverschuldeten Unfall sehr schnell und freundlich geholfen Ich bin sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen Vielen Dank nochmal für die Hilfe 👍🏻"

D
David Steffens
★★★★★

"Mega kompetenter Gutachter, der Ahnung von seinem Fach hat und auch menschlich Top ist. Rundum Klasse Service einfach. Schnelle Bearbeitung und immer freundlich. 👍👍 Vielen Dank nochmal 👍 …"

M
Max Zeptner
★★★★★

"Hervorragender Service! Die Antwortzeit war sehr schnell, und das Gutachten wurde professionell und zuverlässig erstellt. Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt – hier ist man in besten Händen. Immer wieder gerne!"

S
Susanna Oswald
★★★★★

"Ich war zuerst skeptisch, aber nach der unkomplizierten und schnellen Abwicklung, bin ich mehr als begeistert. Arbeiten schneller, effizienter und freundlicher als Gutachter vor Ort. Ich wünschte, ich hätte schon früher davon erfahren"

D
Dietmar Peuker
★★★★★

"Ich war am Anfang sehr skeptisch, ob das online geht. Ich wurde eines besseren belehrt. Bin topp zufrieden. Schnelle sehr freundliche Bearbeitung. Kann Herrn Fertig und sein Topp Team bestens weiterempfehlen. Danke danke"

D
Dennis Küster
★★★★★

"Sehr gute und schnelle Kommunikation und hat ein super aussagekräftiges Gutachten erstellt. Vielen Dank dafür und eine klare Weiterempfehlung👍🏻 …"

Alle Details zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts finden Sie in unserem Ratgeber: Wiederbeschaffungswert berechnen

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen – gleicher Typ, gleiches Alter, gleiche Ausstattung und gleicher Zustand. Er wird von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt.

Wann spielt der Wiederbeschaffungswert eine Rolle?

Der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Er bildet dann die Grundlage für die Entschädigung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Auch bei Kaskoschäden (Diebstahl, Naturereignisse) ist er maßgeblich.

Wie unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein Ersatzfahrzeug kosten würde. Der Restwert hingegen ist der aktuelle Verkaufswert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung die Differenz: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Darf ich den Restwert selbst verhandeln?

Ja. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keine bestimmten Restwert-Ankäufer vorschreiben. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug selbst zu verkaufen und dabei einen höheren Preis zu erzielen – was Ihren Gesamtschaden reduziert. Ein Sachverständigengutachten sichert einen realistischen Restwertansatz.

Was kostet das Gutachten zur Feststellung des Wiederbeschaffungswerts?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie vollständig kostenlos*. Die Kosten des Sachverständigen trägt nach §249 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie gehen keinerlei finanzielles Risiko ein.

Kann ich trotz Totalschaden weiterfahren?

Ja. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen (sog. 130%-Regelung) und Sie das Fahrzeug reparieren lassen und mindestens 6 Monate weiternutzen, kann die volle Reparaturkostenerstattung beansprucht werden. Ein Gutachten klärt, welche Option für Sie günstiger ist.

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Lassen Sie sich den vollen Fahrzeugwert nicht nehmen

Unser Sachverständiger ermittelt den realen Marktwert Ihres Fahrzeugs – kostenlos und unverbindlich. Mit einem professionellen Gutachten sind Sie bestmöglich aufgestellt.

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