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Unfallwagen?
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Auch nach einer Reparatur ist Ihr Auto weniger wert. Unser Gutachten beziffert die Wertminderung, damit die Versicherung den Schaden voll ersetzt.

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25 Jahre Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden
5 Min. bis zur ersten Schadensmeldung
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So sichern Sie Ihre Wertminderung

In vier einfachen Schritten zum Gutachten -kostenlos und ohne Aufwand für Sie.

1

Schaden melden

Füllen Sie unser Online-Formular aus und laden Sie Fotos des Schadens hoch. In nur 5 Minuten erledigt.

Kostenlos* & unverbindlich
2

Anspruch prüfen

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt: Alter, Laufleistung, Schadensumfang und Fremdverschulden.

Schnelle Rückmeldung
3

Gutachten erstellen

Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet den merkantilen Minderwert nach anerkannten Methoden.

Kostenlos* für Geschädigte
4

Versicherung zahlt

Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und setzen Ihren Anspruch durch -Sie müssen sich um nichts kümmern.

Rundum-sorglos-Service
Unsere Leistungen

Welche Gutachten wir erstellen

Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.

Kundenbewertungen

Was unsere Kunden sagen

Über 95 echte Google-Bewertungen — 5,0 von 5 Sternen.

M
Michael B.
★★★★★

"Nach meinem Unfall war ich komplett überfordert. Repaircheck hat alles übernommen — vom Gutachten bis zur Kommunikation mit der Versicherung. Absolut empfehlenswert!"

S
Sandra K.
★★★★★

"Innerhalb von 5 Minuten hatte ich eine erste Schadensschätzung. Der gesamte Prozess war unkompliziert und kostenlos*. Toller Service!"

T
Thomas W.
★★★★★

"Sehr professionelle Abwicklung. Der Sachverständige war pünktlich, kompetent und das Gutachten wurde schnell bei der Versicherung eingereicht. 5 Sterne!"

A
Anna L.
★★★★★

"Ich war skeptisch, ob das wirklich kostenlos* ist. Es war wirklich kostenlos*! Die Versicherung des Unfallgegners hat alles bezahlt. Danke Repaircheck!"

R
Robert M.
★★★★★

"Schnell, zuverlässig und kompetent. Besonders gut: Man wird über jeden Schritt informiert und muss sich um nichts kümmern. Absolut weiterempfehlenswert."

J
Julia F.
★★★★★

"Das Online-Formular war super einfach ausgefüllt. Fotos hochgeladen, kurz beschrieben — fertig. Rückmeldung noch am selben Tag. Sehr zu empfehlen!"

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wertminderung

Wann habe ich Anspruch auf Wertminderung?

Sie haben Anspruch auf Wertminderung, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Ihr Fahrzeug sollte idealerweise unter 5 Jahre alt und unter 100.000 km sein -bei älteren Fahrzeugen kann jedoch ebenfalls ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist außerdem, dass es sich um einen erheblichen Schaden handelt.

Wie wird die Wertminderung berechnet?

Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet den merkantilen Minderwert nach anerkannten Methoden (z. B. Halbgewachs-Methode). Die Höhe liegt typischerweise bei 5–15% des Wiederbeschaffungswerts und wird im Gutachten dokumentiert.

Zahlt die Versicherung die Wertminderung automatisch?

Nein. Die Wertminderung muss aktiv mit einem Gutachten eingefordert werden. Ohne Nachweis zahlen Versicherungen diesen Betrag häufig gar nicht oder zu niedrig aus.

Bekomme ich Wertminderung auch ohne Reparatur?

Ja. Auch bei fiktiver Abrechnung -also wenn Sie den Schadenbetrag ausgezahlt bekommen ohne tatsächlich zu reparieren -steht Ihnen die Wertminderung zu. Sie können Reparaturkosten und Wertminderung parallel geltend machen.

Was kostet das Wertminderungsgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie 100% kostenlos*. Die Kosten für den Sachverständigen trägt nach §249 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wie lange habe ich Zeit, Wertminderung geltend zu machen?

Der Anspruch auf Wertminderung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB), beginnend ab dem Ende des Unfalljahres. Dennoch gilt: Je früher Sie handeln, desto leichter lässt sich der Schaden dokumentieren.

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