Unfallwagen?
Wertausgleich sichern!
Auch nach einer Reparatur ist Ihr Auto weniger wert. Unser Gutachten beziffert die Wertminderung, damit die Versicherung den Schaden voll ersetzt.
- 100% kostenlos* für Geschädigte
- Wertverlust präzise berechnen lassen
- Unabhängig & professionell
* bei Kostendeckung durch die Versicherung
Das loben unsere Kunden
Ausgewertet: 99 Bewertungen mit Text von insgesamt 120 Google-Bewertungen unseres KFZ-Sachverständigenbüros. Stand 11.09.2026.
So sichern Sie Ihre Wertminderung
In vier einfachen Schritten zum Gutachten -kostenlos und ohne Aufwand für Sie.
Schaden melden
Füllen Sie unser Online-Formular aus und laden Sie Fotos des Schadens hoch. In nur 5 Minuten erledigt.
Anspruch prüfen
Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt: Alter, Laufleistung, Schadensumfang und Fremdverschulden.
Gutachten erstellen
Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet den merkantilen Minderwert nach anerkannten Methoden.
Versicherung zahlt
Wir übermitteln das Gutachten an die Versicherung und setzen Ihren Anspruch durch -Sie müssen sich um nichts kümmern.
Welche Gutachten wir erstellen
Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.
Was unsere Kunden sagen
Über 120 echte Google-Bewertungen, 5,0 von 5 Sternen.
"Sehr professionell und zuverlässig! Das Gutachten wurde sehr schnell erstellt und war absolut genau. Ich bin mit dem gesamten Ablauf und dem Service von Herrn Fertig sehr zufrieden – kann ich nur weiterempfehlen!"
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Service! Das Gutachten wurde extrem schnell erstellt und mir professionell erklärt. Die Kommunikation war immer freundlich, klar und sehr hilfsbereit. Besonders schätze ich, dass das gesamte Verfahren mit der Versicherung direkt übernommen wurde – das hat mir viel Zeit und Stress erspart. Absolut empfehlenswert!"
"Ein sehr professioneller kompetenter Gutachter, sind sehr zuverlässig , sehr schnelle und flexible Terminvereinbarung und eine gute Kommunikation mir wurde bei einem unverschuldeten Unfall sehr schnell und freundlich geholfen Ich bin sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen Vielen Dank nochmal für die Hilfe 👍🏻"
"Mega kompetenter Gutachter, der Ahnung von seinem Fach hat und auch menschlich Top ist. Rundum Klasse Service einfach. Schnelle Bearbeitung und immer freundlich. 👍👍 Vielen Dank nochmal 👍 …"
"Hervorragender Service! Die Antwortzeit war sehr schnell, und das Gutachten wurde professionell und zuverlässig erstellt. Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt – hier ist man in besten Händen. Immer wieder gerne!"
"Ich war zuerst skeptisch, aber nach der unkomplizierten und schnellen Abwicklung, bin ich mehr als begeistert. Arbeiten schneller, effizienter und freundlicher als Gutachter vor Ort. Ich wünschte, ich hätte schon früher davon erfahren"
"Ich war am Anfang sehr skeptisch, ob das online geht. Ich wurde eines besseren belehrt. Bin topp zufrieden. Schnelle sehr freundliche Bearbeitung. Kann Herrn Fertig und sein Topp Team bestens weiterempfehlen. Danke danke"
"Sehr gute und schnelle Kommunikation und hat ein super aussagekräftiges Gutachten erstellt. Vielen Dank dafür und eine klare Weiterempfehlung👍🏻 …"
Häufige Fragen zur Wertminderung
Wann habe ich Anspruch auf Wertminderung?
Sie haben Anspruch auf Wertminderung, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Ihr Fahrzeug sollte idealerweise unter 5 Jahre alt und unter 100.000 km sein -bei älteren Fahrzeugen kann jedoch ebenfalls ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist außerdem, dass es sich um einen erheblichen Schaden handelt.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Ein unabhängiger Sachverständiger berechnet den merkantilen Minderwert nach anerkannten Methoden (z. B. Halbgewachs-Methode). Die Höhe liegt typischerweise bei 5–15% des Wiederbeschaffungswerts und wird im Gutachten dokumentiert.
Zahlt die Versicherung die Wertminderung automatisch?
Nein. Die Wertminderung muss aktiv mit einem Gutachten eingefordert werden. Ohne Nachweis zahlen Versicherungen diesen Betrag häufig gar nicht oder zu niedrig aus.
Bekomme ich Wertminderung auch ohne Reparatur?
Ja. Auch bei fiktiver Abrechnung -also wenn Sie den Schadenbetrag ausgezahlt bekommen ohne tatsächlich zu reparieren -steht Ihnen die Wertminderung zu. Sie können Reparaturkosten und Wertminderung parallel geltend machen.
Was kostet das Wertminderungsgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie 100% kostenlos*. Die Kosten für den Sachverständigen trägt nach §249 BGB die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wie lange habe ich Zeit, Wertminderung geltend zu machen?
Der Anspruch auf Wertminderung verjährt nach 3 Jahren (§195 BGB), beginnend ab dem Ende des Unfalljahres. Dennoch gilt: Je früher Sie handeln, desto leichter lässt sich der Schaden dokumentieren.
Lassen Sie sich Ihre Wertminderung nicht entgehen
Unser Sachverständiger berechnet Ihren Anspruch - kostenlos und unverbindlich.