Geld statt Reparatur?
Auszahlung maximieren!
Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht reparieren lassen. Mit der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten direkt ausgezahlt und entscheiden selbst, was Sie damit machen. Kostenlos* für Geschädigte.
- 100% kostenlos* für Geschädigte
- Kein Reparaturzwang. Sie entscheiden.
- Unabhängig & professionell
* bei Kostendeckung durch die Versicherung
Das loben unsere Kunden
Ausgewertet: 99 Bewertungen mit Text von insgesamt 120 Google-Bewertungen unseres KFZ-Sachverständigenbüros. Stand 11.09.2026.
So funktioniert die fiktive Abrechnung
In vier Schritten zur Auszahlung – schnell, einfach und kostenlos für Geschädigte.
Schaden melden
Melden Sie Ihren Unfall online und laden Sie Fotos des Schadens hoch. Wir bearbeiten Ihre Anfrage unmittelbar und kostenfrei*.
Gutachten erstellen
Ein unabhängiger Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug und dokumentiert den Schaden sowie die Reparaturkosten verbindlich und professionell.
Unterlagen einreichen
Wir leiten das Gutachten an die Versicherung weiter und übernehmen die gesamte Kommunikation. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Auszahlung erhalten
Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten direkt an Sie aus. Was Sie damit machen – ob Reparatur, Verkauf oder Behalten – entscheiden Sie allein.
Welche Gutachten wir erstellen
Ob Unfall, Wertermittlung oder Kaskoschaden — wir sind Ihr Ansprechpartner für alle KFZ-Gutachtenarten.
Was unsere Kunden sagen
Über 120 echte Google-Bewertungen, 5,0 von 5 Sternen.
"Sehr professionell und zuverlässig! Das Gutachten wurde sehr schnell erstellt und war absolut genau. Ich bin mit dem gesamten Ablauf und dem Service von Herrn Fertig sehr zufrieden – kann ich nur weiterempfehlen!"
"Ich bin sehr zufrieden mit dem Service! Das Gutachten wurde extrem schnell erstellt und mir professionell erklärt. Die Kommunikation war immer freundlich, klar und sehr hilfsbereit. Besonders schätze ich, dass das gesamte Verfahren mit der Versicherung direkt übernommen wurde – das hat mir viel Zeit und Stress erspart. Absolut empfehlenswert!"
"Ein sehr professioneller kompetenter Gutachter, sind sehr zuverlässig , sehr schnelle und flexible Terminvereinbarung und eine gute Kommunikation mir wurde bei einem unverschuldeten Unfall sehr schnell und freundlich geholfen Ich bin sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen Vielen Dank nochmal für die Hilfe 👍🏻"
"Mega kompetenter Gutachter, der Ahnung von seinem Fach hat und auch menschlich Top ist. Rundum Klasse Service einfach. Schnelle Bearbeitung und immer freundlich. 👍👍 Vielen Dank nochmal 👍 …"
"Hervorragender Service! Die Antwortzeit war sehr schnell, und das Gutachten wurde professionell und zuverlässig erstellt. Sehr freundlicher und kompetenter Kontakt – hier ist man in besten Händen. Immer wieder gerne!"
"Ich war zuerst skeptisch, aber nach der unkomplizierten und schnellen Abwicklung, bin ich mehr als begeistert. Arbeiten schneller, effizienter und freundlicher als Gutachter vor Ort. Ich wünschte, ich hätte schon früher davon erfahren"
"Ich war am Anfang sehr skeptisch, ob das online geht. Ich wurde eines besseren belehrt. Bin topp zufrieden. Schnelle sehr freundliche Bearbeitung. Kann Herrn Fertig und sein Topp Team bestens weiterempfehlen. Danke danke"
"Sehr gute und schnelle Kommunikation und hat ein super aussagekräftiges Gutachten erstellt. Vielen Dank dafür und eine klare Weiterempfehlung👍🏻 …"
Alle Details zur fiktiven Abrechnung finden Sie in unserem Ratgeber: Fiktive Abrechnung
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung
Was ist fiktive Abrechnung?
Fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie sich die Reparaturkosten als Geldbetrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Versicherung zahlt die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten direkt an Sie aus.
Wann ist fiktive Abrechnung sinnvoll?
Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn der Schaden klein ist und Sie das Fahrzeug günstig selbst oder in einer günstigeren Werkstatt reparieren lassen. Den Differenzbetrag dürfen Sie behalten. Auch wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder den Schaden vorerst stehen lassen möchten, kann die fiktive Abrechnung eine sinnvolle Option sein.
Bekomme ich Netto oder Brutto ausgezahlt?
Bei der fiktiven Abrechnung werden Ihnen die Netto-Reparaturkosten erstattet – also ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren ließen (konkrete Abrechnung).
Kann ich fiktiv abrechnen und trotzdem Wertminderung fordern?
Ja. Wertminderung und fiktive Abrechnung schließen sich nicht aus. Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Marktwert verloren hat, können Sie zusätzlich zur fiktiven Abrechnung die merkantile Wertminderung geltend machen. Ein professionelles Gutachten beziffert beide Posten.
Brauche ich ein Gutachten für die fiktive Abrechnung?
Ja, ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist die notwendige Grundlage für die fiktive Abrechnung. Es dokumentiert den Schaden und die Reparaturkosten verbindlich. Ohne Gutachten kann die Versicherung die Schadenshöhe eigenmächtig festsetzen – meist zu Ihrem Nachteil.
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall können die Gutachterkosten unter Umständen über die gegnerische Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir beraten Sie unverbindlich dazu.
Jetzt Auszahlung sichern – kostenlos für Geschädigte
Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für Ihre Auszahlung. Melden Sie Ihren Schaden jetzt online – in 5 Minuten, ohne Aufwand für Sie.