Wertminderung nach einem Unfall
Was ist der merkantile Minderwert und wie wird er berechnet? Alles Wichtige zur Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Selbst nach einer perfekten Reparatur ist ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diesen Wertverlust nennt man “merkantilen Minderwert” oder umgangssprachlich Wertminderung. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Ausgleich dieses Schadens.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs, der allein durch den Unfallstatus entsteht - unabhängig von der Reparaturqualität. Beim Verkauf muss ein Unfallschaden angegeben werden, was den erzielbaren Preis mindert.
Warum gibt es diesen Wertverlust?
- Käufer haben Misstrauen gegenüber Unfallfahrzeugen
- Angst vor versteckten Schäden
- Befürchtung einer verkürzten Lebensdauer
- Geringere Wiederverkaufschancen
Voraussetzungen für Wertminderung
Nicht jeder Schaden führt zu einem Anspruch auf Wertminderung. Folgende Faktoren sind entscheidend:
Fahrzeugalter
- Unter 5 Jahre: Wertminderung fast immer gegeben
- 5-6 Jahre: Meist noch Anspruch
- Über 6-7 Jahre: Schwieriger durchzusetzen
Laufleistung
- Unter 100.000 km: Gute Chancen
- 100.000-150.000 km: Einzelfallprüfung
- Über 150.000 km: Wertminderung unwahrscheinlich
Art des Schadens
Wertminderung wird anerkannt bei:
- Schäden an tragenden Teilen
- Karosserieschäden mit Richtarbeiten
- Lackschäden an mehreren Bauteilen
- Motorschäden durch Unfall
Keine Wertminderung bei:
- Reinen Bagatellschäden (Kratzer, kleine Dellen)
- Austausch von Verschleißteilen
- Glasschäden
Berechnung der Wertminderung
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden:
1. Methode nach Halbgewachs
Berücksichtigt:
- Reparaturkosten
- Fahrzeugalter
- Laufleistung
- Wiederbeschaffungswert
2. Methode nach Ruhkopf/Sahm
- Prozentsatz der Reparaturkosten
- Abhängig vom Fahrzeugalter
3. Marktrelevante Schätzung
Der Gutachter bewertet den tatsächlichen Marktwertverlust basierend auf seiner Erfahrung und aktuellen Marktdaten.
Beispielrechnung
Fahrzeug: BMW 3er, 3 Jahre alt, 45.000 km Wiederbeschaffungswert: 32.000 € Reparaturkosten: 8.500 € Schaden: Seitlicher Anstoß mit Rahmenrichtarbeiten
Ermittelte Wertminderung: ca. 1.500 - 2.500 €
Die tatsächliche Wertminderung hängt von vielen Faktoren ab und muss individuell berechnet werden.
Wer ermittelt die Wertminderung?
Die Wertminderung wird im KFZ-Gutachten durch den Sachverständigen ermittelt. Daher ist es wichtig, bei größeren Schäden immer ein vollständiges Gutachten erstellen zu lassen.
Wichtig zu wissen:
- Kostenvoranschläge enthalten keine Wertminderung
- Versicherungsgutachter setzen die Wertminderung oft zu niedrig an
- Nur ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt objektiv
Versicherungstaktiken
Versicherungen versuchen häufig, die Wertminderung zu drücken:
-
Behauptung “zu altes Fahrzeug”
- Prüfen Sie die tatsächlichen Voraussetzungen
-
Eigene niedrige Berechnung
- Verweisen Sie auf das unabhängige Gutachten
-
Ignorieren des Anspruchs
- Fordern Sie die Wertminderung explizit ein
So sichern Sie Ihren Anspruch
- Unabhängiges Gutachten beauftragen
- Wertminderung im Gutachten explizit ausweisen lassen
- Bei der Versicherung schriftlich fordern
- Bei Ablehnung: nicht aufgeben, ggf. Rechtsanwalt einschalten
Fiktive Abrechnung
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, steht Ihnen die Wertminderung zu! Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie:
- Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.)
- Plus Wertminderung (vollständig)
Fazit
Die Wertminderung ist ein wichtiger Schadensposten, der von vielen Geschädigten übersehen wird. Lassen Sie sich diesen Anspruch nicht entgehen! Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass die Wertminderung korrekt ermittelt und dokumentiert wird.
Sie möchten wissen, ob Ihnen Wertminderung zusteht? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.