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Recht

Unfallschaden auszahlen lassen – So geht's

Sie möchten den Unfallschaden nicht reparieren, sondern das Geld erhalten? Erfahren Sie, wie die Auszahlung funktioniert.

Unfallschaden auszahlen lassen – So geht's
Repaircheck Team 2026-02-17 4 Min Lesezeit

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht zwingend reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen und das Geld frei verwenden. Das ist Ihr gutes Recht — und oft die wirtschaftlich klügere Entscheidung.

Was bedeutet „Schaden auszahlen lassen”?

Wenn Sie den Unfallschaden auszahlen lassen, verzichten Sie auf die Reparatur und erhalten stattdessen den Geldbetrag, den die Reparatur kosten würde. Juristisch spricht man von fiktiver Abrechnung.

Sie erhalten den Netto-Reparaturbetrag — also die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen.

Was genau wird ausgezahlt?

Bei einer Auszahlung statt Reparatur erhalten Sie:

Sie erhalten:

  • Netto-Reparaturkosten (laut Gutachten)
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Gutachterkosten (werden direkt vom Gutachter abgerechnet)

Sie erhalten NICHT:

  • Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten
  • Kosten, die nur bei tatsächlicher Reparatur anfallen (z.B. Mietwagen)

Rechenbeispiel

Ihr Gutachten weist folgende Werte aus:

PositionBetrag
Reparaturkosten brutto2.975 EUR
Reparaturkosten netto2.500 EUR
Wertminderung400 EUR
Nutzungsausfall (8 Tage × 43 EUR)344 EUR
Ihre Auszahlung3.244 EUR

Tipp: Ohne Gutachten könnten Sie nur die reinen Reparaturkosten geltend machen. Mit Gutachten sichern Sie sich Wertminderung und Nutzungsausfall — oft mehrere hundert Euro zusätzlich.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Damit Sie den Schaden ausgezahlt bekommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Unverschuldeter Unfall: Sie dürfen den Unfall nicht selbst verursacht haben (Haftpflichtfall).
  • Reparaturkosten unter Wiederbeschaffungswert: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gelten andere Regeln.
  • Schadensdokumentation: Ein Kostenvoranschlag oder Gutachten muss die Reparaturkosten beziffern.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Für die Auszahlung brauchen Sie eine Schadensdokumentation. Die Frage ist: Welche?

Kostenvoranschlag (bei Schäden unter 750 EUR)

  • Reicht für kleine Schäden
  • Enthält nur Reparaturkosten
  • Keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall

Gutachten (bei Schäden über 750 EUR)

  • Empfehlenswert ab 750 EUR Schadenshöhe
  • Dokumentiert alle Ansprüche
  • Wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt
  • Professionelle Grundlage für höhere Auszahlung

Empfehlung: Lassen Sie im Zweifelsfall immer ein Gutachten erstellen. Es kostet Sie bei unverschuldetem Unfall nichts und sichert Ihnen die maximale Auszahlung.

Vorteile der Auszahlung

  • Flexibilität: Sie entscheiden frei, ob und wann Sie reparieren.
  • Sofortige Liquidität: Sie erhalten das Geld und können es verwenden, wie Sie möchten.
  • Eigenreparatur möglich: Sie können den Schaden günstiger selbst reparieren und die Differenz behalten.
  • Kombination möglich: Wertminderung und Nutzungsausfall erhalten Sie zusätzlich.

Nachteile und Risiken

  • Weniger Geld: Sie erhalten den Nettobetrag — die Mehrwertsteuer fehlt.
  • Sichtbarer Schaden: Wenn Sie nicht reparieren, bleibt der Schaden sichtbar und kann den Wiederverkaufswert mindern.
  • Folgeschäden: Nicht reparierte Schäden können zu Folgeschäden führen (z.B. Rost).

Schaden auszahlen lassen: Schritt für Schritt

  1. Unfall dokumentieren: Fotos machen, Unfallgegner-Daten notieren.
  2. Schaden melden: Bei der gegnerischen Versicherung und bei Repaircheck.
  3. Gutachten erstellen lassen: Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert den Schaden und alle Ansprüche.
  4. Auszahlung beantragen: Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie fiktiv abrechnen möchten.
  5. Geld erhalten: Die Versicherung überweist den Netto-Reparaturbetrag plus Wertminderung und Nutzungsausfall.

Häufige Fragen

Kann ich später doch reparieren lassen?

Ja. Sie können auch nach der Auszahlung noch reparieren lassen. In diesem Fall können Sie die Mehrwertsteuer nachfordern — allerdings nur innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Muss ich das Auto mit Schaden verkaufen?

Nein. Sie können das Fahrzeug weiterfahren, verkaufen oder doch reparieren lassen. Es gibt keine Verpflichtung.

Verliere ich Ansprüche durch die Auszahlung?

Nein. Wertminderung und Nutzungsausfall stehen Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren lassen oder nicht.

Fazit

Den Unfallschaden auszahlen zu lassen ist eine sinnvolle Option, wenn Sie flexibel bleiben möchten. Voraussetzung ist ein unabhängiges Gutachten, das alle Ansprüche dokumentiert.

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