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Ratgeber

Unfall als Verursacher: Was jetzt zu tun ist

Als Unfallverursacher gelten Pflichten nach § 34 StVO: anhalten, Angaben austauschen. So laufen Schadenmeldung und Regulierung ab.

Unfall als Verursacher: Was jetzt zu tun ist
Repaircheck Team 2026-08-20 6 Min Lesezeit

Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss nach § 34 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) anhalten, die Unfallstelle sichern und dem Geschädigten die eigenen Daten mitteilen. Was danach an Schadenmeldung, eigener Selbstbeteiligung und möglicher Mithaftung auf Sie zukommt, hängt vom Einzelfall ab, folgt aber einem festen Ablauf.

Ihre Pflichten am Unfallort nach § 34 StVO

§ 34 StVO verpflichtet jeden Unfallbeteiligten unabhängig von der Schuldfrage zu mehreren Schritten:

  • Unverzüglich anhalten und die Unfallstelle absichern, etwa mit Warnblinker und Warndreieck.
  • Anderen Beteiligten die Feststellung ihrer Person ermöglichen: Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein und Versicherung vorzeigen beziehungsweise mitteilen.
  • Verletzten helfen und bei Bedarf den Notruf verständigen.
  • Unfallspuren nicht beseitigen, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen wurden (§ 34 Abs. 3 StVO).

Ist am Unfallort niemand anwesend, der diese Feststellungen entgegennehmen kann, müssen Sie eine angemessene Zeit warten und anschließend unverzüglich die nächste Polizeidienststelle über den Unfall, Ihren Aufenthaltsort und Ihr amtliches Kennzeichen informieren.

Welche Folgen hat es, den Unfallort unerlaubt zu verlassen?

Wer sich vom Unfallort entfernt, bevor die notwendigen Feststellungen ermöglicht wurden, erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Wer die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit nur geringem Sachschaden nachträglich ermöglicht, kann nach § 142 Abs. 4 StGB mit einer milderen Bewertung rechnen. Wie der Ablauf aus Sicht des Geschädigten aussieht, wenn der Verursacher unbekannt bleibt, ordnet unser Ratgeber Auto angefahren und Fahrerflucht: Was tun? ein.

Kein Schuldeingeständnis am Unfallort

Auch wenn der Unfallhergang eindeutig erscheint: Ein mündliches Schuldeingeständnis am Unfallort bindet niemanden endgültig und ist rechtlich riskant. Die Schuldfrage klärt sich anhand der Unfallspuren, Zeugenaussagen und gegebenenfalls eines Gutachtens, nicht anhand einer spontanen Aussage unter Schock. Tauschen Sie stattdessen die in § 34 StVO genannten Angaben aus und lassen Sie den Hergang im europäischen Unfallbericht neutral dokumentieren.

So informieren Sie Ihre Versicherung als Verursacher

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die meisten Kfz-Versicherungsbedingungen sehen dafür eine Meldung innerhalb einer Woche vor. Die Haftpflichtversicherung reguliert anschließend den Schaden am gegnerischen Fahrzeug bis zur vereinbarten Deckungssumme, unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausfällt. Verschweigen oder verzögern Sie die Meldung, riskieren Sie, dass die Versicherung die Regulierung ganz oder teilweise verweigert.

Was passiert mit dem Schaden am eigenen Fahrzeug?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung existiert nicht in diesem Fall: Als Verursacher zahlt Ihre eigene Haftpflicht nur den fremden Schaden, niemals den eigenen. Ob Sie selbst eine Regulierung für Ihr Fahrzeug erhalten, entscheidet allein Ihre Kaskoversicherung.

Eigene KaskoversicherungDeckung für den eigenen Schaden
VollkaskoÜbernimmt den selbst verschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
TeilkaskoDeckt nur die vertraglich festgelegten Ereignisse wie Diebstahl, Glasbruch oder Wildunfall, nicht aber einen selbst verschuldeten Zusammenstoß.
Keine KaskoversicherungSie tragen die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug vollständig selbst.

Mit einer Vollkasko lohnt sich in der Regel ein Vollkasko-Gutachten, das die Schadenshöhe für die Abrechnung mit der eigenen Versicherung unabhängig dokumentiert. Wie sich typische Reparaturkosten je nach Schadensart zusammensetzen, zeigt unser Ratgeber Reparaturkosten beim Auto.

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist: Mithaftung

Nicht jeder Unfall hat einen alleinigen Verursacher. Tragen beide Seiten zum Unfallgeschehen bei, etwa durch überhöhte Geschwindigkeit auf der einen und einen Spurwechsel ohne Blinker auf der anderen Seite, sprechen Versicherungen von einer Mithaftung. Die Schadenssumme wird dann anteilig zwischen den beteiligten Kfz-Haftpflichtversicherungen aufgeteilt (Quotelung). Die genaue Quote richtet sich nach dem Einzelfall und der vorliegenden Beweislage, etwa den Fotos von der Unfallstelle und dem ausgefüllten Unfallbericht. Wer sich selbst (auch teilweise) als Geschädigter sieht, findet den passenden Ablauf in unserem Ratgeber Unfall als Geschädigter.

Unfall als Verursacher: die wichtigsten Punkte im Überblick

Als Unfallverursacher halten Sie zunächst an, sichern die Unfallstelle und ermöglichen die Feststellung Ihrer Daten, unabhängig davon, wie eindeutig die Schuldfrage erscheint. Ein Schuldeingeständnis vor Ort gehört nicht dazu. Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Haftpflichtversicherung, die den gegnerischen Schaden reguliert. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug entscheidet ausschließlich Ihre Kaskoversicherung, ob und in welchem Umfang Sie selbst eine Regulierung erhalten.

Häufige Fragen

Muss ich als Unfallverursacher am Unfallort anhalten, auch wenn nur ein Blechschaden entstanden ist?

Ja. § 34 StVO verpflichtet alle Unfallbeteiligten zum Anhalten, unabhängig von der Schadenshöhe. Bei geringem Sachschaden reicht es, die Unfallstelle kurz abzusichern und die Feststellungen zu ermöglichen, bevor Sie weiterfahren.

Was passiert, wenn ich als Verursacher den Unfallort verlasse, ohne Angaben zu machen?

Das kann den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB erfüllen. Das Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Ermöglichen Sie die Feststellungen innerhalb von 24 Stunden nachträglich und handelt es sich um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit nur geringem Schaden, kommt nach § 142 Abs. 4 StGB eine mildere Bewertung infrage.

Zahlt meine Versicherung den Schaden am eigenen Auto, wenn ich der Verursacher bin?

Nur mit Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt den selbst verschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Teilkaskoversicherung deckt einen selbst verschuldeten Zusammenstoß nicht ab, und ohne Kaskoversicherung tragen Sie die Kosten selbst.

Darf ich am Unfallort sagen, dass der Unfall meine Schuld war?

Ein mündliches Schuldeingeständnis ist rechtlich nicht bindend und sollte vermieden werden. Tauschen Sie stattdessen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben aus und dokumentieren Sie den Hergang neutral, etwa im europäischen Unfallbericht.

Wie schnell muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?

Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht, wohl aber vertragliche Meldefristen. Die meisten Kfz-Versicherungsbedingungen sehen eine Meldung innerhalb einer Woche vor. Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah, um die Regulierung nicht zu gefährden.

Was bedeutet Mithaftung bei einem Verkehrsunfall?

Mithaftung liegt vor, wenn beide Unfallbeteiligten zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Die Versicherungen teilen die Schadenssumme dann anteilig zwischen den beteiligten Kfz-Haftpflichtversicherungen auf. Die genaue Quote richtet sich nach dem Einzelfall und der Beweislage.

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen weiter.

Egal ob Termin oder Schadenmeldung, wir kümmern uns um Gutachten, Versicherung und Ihre Ansprüche.

* bei Kostendeckung durch die Versicherung