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Ratgeber

Totalschaden - Was nun?

Wann liegt ein Totalschaden vor und welche Optionen haben Sie? Ein Überblick über Ihre Möglichkeiten.

Totalschaden - Was nun?
Repaircheck Team 2024-01-01 5 Min Lesezeit

Die Diagnose “Totalschaden” ist für jeden Autobesitzer ein Schock. Doch was bedeutet das genau und welche Optionen haben Sie? In diesem Artikel erklären wir die verschiedenen Arten von Totalschäden und Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Was ist ein Totalschaden?

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur eines Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Dabei unterscheidet man zwei Arten:

Wirtschaftlicher Totalschaden

Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.

Formel: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert - Restwert

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 12.000 €
  • Restwert: 2.000 €
  • Reparaturkosten: 11.000 €
  • = Wirtschaftlicher Totalschaden (11.000 > 10.000)

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder nicht mehr zulässig ist.

Die wichtigen Werte im Überblick

Wiederbeschaffungswert

Der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.

Restwert

Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unrepariertem Zustand - das, was Sie noch dafür bekommen können.

Reparaturkosten

Die Kosten für eine vollständige, fachgerechte Instandsetzung laut Gutachten.

Die 130%-Regel

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt die 130%-Regel:

Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Voraussetzungen:

  • Unverschuldeter Unfall
  • Reparatur wird tatsächlich durchgeführt
  • Fahrzeug wird mindestens 6 Monate weiter genutzt
  • Reparatur ist fachgerecht

Beispiel:

  • Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
  • 130% davon: 13.000 €
  • Reparaturkosten: 12.000 €
  • = Reparatur ist möglich und wird erstattet!

Ihre Optionen bei Totalschaden

Option 1: Totalschadenabrechnung

Sie geben das Fahrzeug ab und erhalten:

  • Wiederbeschaffungswert
  • abzüglich Restwert
  • plus Wertminderung (falls zutreffend)
  • plus Unkostenpauschale

Beispiel: 12.000 € - 2.000 € + 25 € = 10.025 €

Option 2: Fahrzeug behalten

Sie behalten das Fahrzeug und erhalten:

  • Wiederbeschaffungswert
  • abzüglich Restwert
  • Das Fahrzeug bleibt bei Ihnen

Sie können dann:

  • Das Fahrzeug selbst verkaufen (evtl. höherer Erlös)
  • Es günstig reparieren lassen
  • Es als Teilelager nutzen

Option 3: 130%-Reparatur

Bei Reparaturkosten bis 130% des Wiederbeschaffungswertes:

  • Reparatur durchführen lassen
  • Volle Erstattung der Reparaturkosten
  • Mindestens 6 Monate Weiternutzung erforderlich

Der Restwert - ein kritischer Punkt

Der Restwert ist oft Streitpunkt zwischen Geschädigtem und Versicherung:

Versicherungstaktik:

Versicherungen suchen oft eigene Restwertangebote und behaupten, der Restwert sei höher als im Gutachten angegeben.

Ihre Rechte:

  • Sie müssen nicht das höchste Restwertangebot akzeptieren
  • Der im Gutachten ermittelte Restwert ist maßgeblich
  • Regionale Angebote sind ausreichend (keine bundesweite Suche nötig)

Tipp: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell! Warten Sie das Gutachten und die Regulierung ab.

Zusätzliche Ansprüche bei Totalschaden

Neben dem Fahrzeugwert haben Sie Anspruch auf:

  • An- und Abmeldekosten für das neue Fahrzeug
  • Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungszeit
  • Unkostenpauschale (25-30 €)
  • Ggf. Mietwagenkosten

Häufige Fehler vermeiden

  1. ❌ Fahrzeug vorschnell verkaufen oder verschrotten
  2. ❌ Höheres Restwertangebot der Versicherung akzeptieren
  3. ❌ Ohne Gutachten verhandeln
  4. ❌ An- und Abmeldekosten vergessen
  5. ❌ Nutzungsausfall nicht geltend machen

Fazit

Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Fahrzeug wertlos ist. Lassen Sie zunächst ein unabhängiges Gutachten erstellen, um alle Werte objektiv zu ermitteln. Prüfen Sie dann Ihre Optionen: Abrechnung, Behalten oder 130%-Reparatur. Wichtig ist, nichts zu überstürzen und alle Ansprüche geltend zu machen.

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