Totalschaden - Was nun?
Wann liegt ein Totalschaden vor und welche Optionen haben Sie? Ein Überblick über Ihre Möglichkeiten.
Die Diagnose “Totalschaden” ist für jeden Autobesitzer ein Schock. Doch was bedeutet das genau und welche Optionen haben Sie? In diesem Artikel erklären wir die verschiedenen Arten von Totalschäden und Ihre Handlungsmöglichkeiten.
Was ist ein Totalschaden?
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur eines Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Dabei unterscheidet man zwei Arten:
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.
Formel: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert - Restwert
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 12.000 €
- Restwert: 2.000 €
- Reparaturkosten: 11.000 €
- = Wirtschaftlicher Totalschaden (11.000 > 10.000)
Technischer Totalschaden
Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder nicht mehr zulässig ist.
Die wichtigen Werte im Überblick
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.
Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unrepariertem Zustand - das, was Sie noch dafür bekommen können.
Reparaturkosten
Die Kosten für eine vollständige, fachgerechte Instandsetzung laut Gutachten.
Die 130%-Regel
Bei einem unverschuldeten Unfall gilt die 130%-Regel:
Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Voraussetzungen:
- Unverschuldeter Unfall
- Reparatur wird tatsächlich durchgeführt
- Fahrzeug wird mindestens 6 Monate weiter genutzt
- Reparatur ist fachgerecht
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
- 130% davon: 13.000 €
- Reparaturkosten: 12.000 €
- = Reparatur ist möglich und wird erstattet!
Ihre Optionen bei Totalschaden
Option 1: Totalschadenabrechnung
Sie geben das Fahrzeug ab und erhalten:
- Wiederbeschaffungswert
- abzüglich Restwert
- plus Wertminderung (falls zutreffend)
- plus Unkostenpauschale
Beispiel: 12.000 € - 2.000 € + 25 € = 10.025 €
Option 2: Fahrzeug behalten
Sie behalten das Fahrzeug und erhalten:
- Wiederbeschaffungswert
- abzüglich Restwert
- Das Fahrzeug bleibt bei Ihnen
Sie können dann:
- Das Fahrzeug selbst verkaufen (evtl. höherer Erlös)
- Es günstig reparieren lassen
- Es als Teilelager nutzen
Option 3: 130%-Reparatur
Bei Reparaturkosten bis 130% des Wiederbeschaffungswertes:
- Reparatur durchführen lassen
- Volle Erstattung der Reparaturkosten
- Mindestens 6 Monate Weiternutzung erforderlich
Der Restwert - ein kritischer Punkt
Der Restwert ist oft Streitpunkt zwischen Geschädigtem und Versicherung:
Versicherungstaktik:
Versicherungen suchen oft eigene Restwertangebote und behaupten, der Restwert sei höher als im Gutachten angegeben.
Ihre Rechte:
- Sie müssen nicht das höchste Restwertangebot akzeptieren
- Der im Gutachten ermittelte Restwert ist maßgeblich
- Regionale Angebote sind ausreichend (keine bundesweite Suche nötig)
Tipp: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vorschnell! Warten Sie das Gutachten und die Regulierung ab.
Zusätzliche Ansprüche bei Totalschaden
Neben dem Fahrzeugwert haben Sie Anspruch auf:
- An- und Abmeldekosten für das neue Fahrzeug
- Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungszeit
- Unkostenpauschale (25-30 €)
- Ggf. Mietwagenkosten
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Fahrzeug vorschnell verkaufen oder verschrotten
- ❌ Höheres Restwertangebot der Versicherung akzeptieren
- ❌ Ohne Gutachten verhandeln
- ❌ An- und Abmeldekosten vergessen
- ❌ Nutzungsausfall nicht geltend machen
Fazit
Ein Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Fahrzeug wertlos ist. Lassen Sie zunächst ein unabhängiges Gutachten erstellen, um alle Werte objektiv zu ermitteln. Prüfen Sie dann Ihre Optionen: Abrechnung, Behalten oder 130%-Reparatur. Wichtig ist, nichts zu überstürzen und alle Ansprüche geltend zu machen.
Verdacht auf Totalschaden? Wir erstellen Ihr Gutachten und beraten Sie kostenlos über Ihre Möglichkeiten.