Gutachten vs. Kostenvoranschlag
Wann benötigen Sie ein vollständiges Gutachten und wann reicht ein Kostenvoranschlag aus? Wir erklären die Unterschiede.
Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage: Brauche ich ein vollständiges Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel erklären wir die Unterschiede und helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, die von einer Werkstatt erstellt wird.
Merkmale eines Kostenvoranschlags:
- Wird von einer Werkstatt erstellt
- Enthält die geschätzten Reparaturkosten
- Keine rechtlich unabhängige Bewertung
- Dokumentiert keine Wertminderung
- Meist kostenlos
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel ausreichend bei:
- Kleinschäden unter der Bagatellgrenze (ca. 750-1.000 Euro)
- Reparatur in der eigenen Vertragswerkstatt
- Klarer Schuldfrage ohne Streitpotenzial
Was ist ein KFZ-Gutachten?
Ein KFZ-Gutachten ist ein umfassendes Dokument, das von einem unabhängigen, geprüften Sachverständigen erstellt wird.
Inhalte eines Gutachtens:
- Detaillierte Schadensbeschreibung
- Reparaturkostenkalkulation
- Merkantiler Minderwert (Wertminderung)
- Restwertermittlung
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturdauer
- Fotodokumentation
Vorteile eines Gutachtens:
- Unabhängig: Nicht an Werkstatt oder Versicherung gebunden
- Vollständig: Erfasst alle Ansprüche inkl. Wertminderung
- Professionell: Entspricht höchsten Qualitätsstandards
- Verbindlich: Klare Basis für Verhandlungen mit der Versicherung
Die Bagatellgrenze
Die sogenannte Bagatellgrenze liegt bei etwa 750-1.000 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze akzeptieren Versicherungen in der Regel einen Kostenvoranschlag.
Achtung: Diese Grenze ist nicht gesetzlich festgelegt und variiert je nach Gericht und Versicherung. Bei Unsicherheit empfehlen wir immer ein Gutachten.
Wann sollten Sie ein Gutachten wählen?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Schaden unter 750€ | Kostenvoranschlag reicht |
| Schaden über 1.000€ | Gutachten empfohlen |
| Streitige Schuldfrage | Gutachten notwendig |
| Neufahrzeug | Gutachten empfohlen |
| Mögliche Wertminderung | Gutachten notwendig |
| Totalschaden möglich | Gutachten notwendig |
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallverursachers:
- Das Gutachten
- Die Reparaturkosten
- Die Wertminderung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten!
Der häufigste Fehler
Viele Geschädigte lassen sich von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter empfehlen. Das ist problematisch:
- Der Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung
- Schäden werden möglicherweise nicht vollständig erfasst
- Die Wertminderung wird oft zu niedrig angesetzt
Unser Tipp: Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Das ist Ihr Recht!
Fazit
Im Zweifel sollten Sie immer ein vollständiges Gutachten erstellen lassen. Es kostet Sie als unverschuldet Geschädigten nichts und stellt sicher, dass Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nur bei eindeutigen Bagatellschäden unter 750 Euro ist ein Kostenvoranschlag ausreichend.
Sie sind unsicher? Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Option für Ihren Fall die richtige ist.