Fahrradunfall gehabt?
Wir melden den Schaden.
Wurden Sie als Radfahrer angefahren, müssen Sie sich nicht selbst mit der Versicherung des Autofahrers auseinandersetzen. Ein Sachverständiger nimmt den Schaden an Rad und Ausrüstung auf, wir melden ihn bei der Versicherung an und führen die Regulierung bis zur Auszahlung. Für den Start genügen Ihre Adresse und ein Wunschtermin.
- Wir melden den Unfall bei der Versicherung
- Rad, E-Bike und Ausrüstung werden bewertet
- 100% kostenlos* für Geschädigte
* bei Kostendeckung durch die Versicherung
Das sind ALLES 100% echte Bewertungen von echten Kunden.
So läuft die Regulierung nach Ihrem Fahrradunfall
Vier Schritte vom Termin bis zur Auszahlung. Den ersten machen Sie, die übrigen übernehmen wir.
Termin vereinbaren
Geben Sie online Ihre Adresse und einen Wunschtermin an, mehr brauchen wir für den Start nicht. Den Unfallhergang und das Kennzeichen des beteiligten Autos nehmen wir beim Termin auf.
Rad begutachten lassen
Ein unabhängiger Sachverständiger kommt zu Ihnen, nimmt den Schaden an Rad und Ausrüstung auf und hält Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert fest. Bei größeren Schäden als vollständiges Fahrradgutachten.
Wir melden bei der Versicherung
Wir ermitteln die zuständige Haftpflichtversicherung, notfalls über den Zentralruf der Autoversicherer, melden Ihren Schaden dort an und führen ab da die gesamte Korrespondenz.
Entschädigung erhalten
Auf Basis der Bewertung rechnen wir mit der Versicherung ab, inklusive Ausrüstung und Zubehör, soweit diese Ihnen zustehen. Erst wenn Ihr Geld da ist, sind wir fertig.
Was wir nach Ihrem Fahrradunfall übernehmen
Sie vereinbaren einen Termin. Alles Weitere läuft über uns, von der Begutachtung über die Anzeige bei der Versicherung bis zur Auszahlung.
Schadensmeldung bei der Versicherung
Wir melden den Unfall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers an und reichen alle nötigen Unterlagen ein. Sie müssen dort nicht selbst anrufen oder schreiben.
Versicherung des Autofahrers ermitteln
Sie haben nur das Kennzeichen notiert? Wir fragen die zuständige Versicherung damit beim Zentralruf der Autoversicherer für Sie ab.
Wert von Rad und E-Bike
Ein Sachverständiger bewertet Rahmen, Antrieb, Laufräder und bei E-Bikes auch Akku, Motor und Elektronik. So steht fest, was Ihr Rad vor dem Unfall wirklich wert war.
Helm, Kleidung und Zubehör
Die Positionen neben dem Rad gehen am häufigsten verloren. Wir nehmen Helm, Radkleidung, Schuhe, Brille, Tacho, Schloss und Taschen mit auf und machen sie geltend.
Kommunikation mit der Versicherung
Rückfragen, Nachforderungen und Kürzungsversuche laufen über uns. Sie bekommen den Stand, nicht den Schriftverkehr.
Werkstatt & Anwalt aus dem Netzwerk
Brauchen Sie eine Fahrradwerkstatt oder geht es um Verletzungen, vermitteln wir aus unserem Netzwerk. Die Rechtsberatung übernimmt dann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was unsere Kunden sagen
Über 95 echte Google-Bewertungen — 5,0 von 5 Sternen.
"Nach meinem Unfall war ich komplett überfordert. Repaircheck hat alles übernommen — vom Gutachten bis zur Kommunikation mit der Versicherung. Absolut empfehlenswert!"
"Innerhalb von 5 Minuten hatte ich eine erste Schadensschätzung. Der gesamte Prozess war unkompliziert und kostenlos*. Toller Service!"
"Sehr professionelle Abwicklung. Der Sachverständige war pünktlich, kompetent und das Gutachten wurde schnell bei der Versicherung eingereicht. 5 Sterne!"
"Ich war skeptisch, ob das wirklich kostenlos* ist. Es war wirklich kostenlos*! Die Versicherung des Unfallgegners hat alles bezahlt. Danke Repaircheck!"
"Schnell, zuverlässig und kompetent. Besonders gut: Man wird über jeden Schritt informiert und muss sich um nichts kümmern. Absolut weiterempfehlenswert."
"Das Online-Formular war super einfach ausgefüllt. Fotos hochgeladen, kurz beschrieben — fertig. Rückmeldung noch am selben Tag. Sehr zu empfehlen!"
Wie wir Ihr Rad im Detail begutachten, lesen Sie auf der Seite zum Fahrradgutachten. Was Ihnen als Geschädigtem grundsätzlich zusteht, erklärt unser Ratgeber Ihre Rechte als Geschädigter.
Häufige Fragen nach einem Fahrradunfall
Wie melde ich einen Fahrradunfall bei der Versicherung?
Sie müssen die Versicherung nicht selbst kontaktieren. Vereinbaren Sie online einen Termin, das dauert etwa zwei Minuten. Ein Sachverständiger nimmt den Schaden anschließend auf, wir übernehmen die Meldung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers, reichen die Unterlagen ein und führen die weitere Kommunikation für Sie.
Wer zahlt nach einem Fahrradunfall mit einem Auto?
Wurden Sie als Radfahrer unverschuldet von einem Kfz angefahren, reguliert in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers Ihren Schaden. Für Sie als Geschädigten ist die Abwicklung damit üblicherweise kostenlos*. Wie die Haftung in Ihrem Fall verteilt ist, hängt vom Unfallhergang ab.
Ich habe nur das Kennzeichen des Autos. Reicht das?
Ja, das genügt für den Start. Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich die zuständige Haftpflichtversicherung anhand des amtlichen Kennzeichens ermitteln. Sie müssen dort nicht selbst anrufen: Nennen Sie das Kennzeichen beim Termin, wir übernehmen die Abfrage.
Bekomme ich den Neupreis meines Fahrrads ersetzt?
In der Regel nicht. Ersetzt wird üblicherweise der Wert, den Ihr Rad unmittelbar vor dem Unfall hatte, bei einem Totalschaden also der Wiederbeschaffungswert, sonst die Reparaturkosten. Genau dafür lohnt sich eine unabhängige Bewertung: Sie hält Ausstattung, Zustand und Alter fest, damit die Versicherung den Wert nicht zu niedrig ansetzt.
Werden auch Helm, Kleidung und Zubehör ersetzt?
Beschädigte Ausrüstung gehört grundsätzlich zum Sachschaden und wird häufig übersehen, weil Radfahrer nur an das Rad denken. Dazu zählen etwa Helm, Radkleidung und Schuhe, Brille, Tacho, Schloss, Taschen und Anbauteile. Wir nehmen diese Positionen bei der Schadensaufnahme mit auf, damit sie nicht unter den Tisch fallen. Ob sie im Einzelfall erstattet werden, entscheidet sich anhand der Haftungslage.
Gilt das auch für E-Bikes und Pedelecs?
Ja. Gerade bei E-Bikes und Pedelecs ist eine fachkundige Bewertung wichtig, weil der Schaden oft über das Sichtbare hinausgeht. Akku, Motor, Display und Verkabelung können durch einen Sturz beeinträchtigt sein, ohne dass man es von außen sieht. Wegen der höheren Anschaffungswerte fällt eine zu niedrig angesetzte Bewertung hier besonders ins Gewicht.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Das hängt vom Schadensumfang und vom Wert des Rades ab. Bei kleineren Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag, bei größeren Schäden und höherwertigen Rädern ist ein Gutachten die belastbarere Grundlage. Der Sachverständige schätzt das beim Termin ein. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zum Fahrradgutachten.
Wer zahlt den Sachverständigen nach einem Fahrradunfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden und werden regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie als Geschädigten ist die Begutachtung damit in aller Regel kostenlos*. Ob und in welchem Umfang das in Ihrem Fall greift, hängt von der Haftungslage ab.
Was ist, wenn ich bei dem Unfall verletzt wurde?
Personenschäden sind ein eigenes Thema und von der Sachschadenregulierung zu trennen. Lassen Sie sich zeitnah ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie die Behandlung, auch bei zunächst harmlos wirkenden Beschwerden. Rechtsberatung dürfen wir als Sachverständige nicht leisten. Geht es um Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, vermitteln wir Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger bewertet Ihr Rad neutral und im vollen Schadensumfang.
Fahrradunfall gehabt? Termin vereinbaren und die Regulierung abgeben
Sie vereinbaren einen Termin, wir übernehmen die Begutachtung von Rad und Ausrüstung, die Meldung bei der Versicherung und die komplette Abwicklung. In 2 Minuten vereinbart, kostenlos für Geschädigte.